04.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat das Vertriebsmodell der Intersport Online-Plattform geprüft und kartellrechtlich nicht beanstandet
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet



04.11.20 - BvD sieht nach EuGH-Entscheidung zur Ungültigkeit des EU-US "Privacy Shield" Europäische Kommission am Zug
In konsequenter Fortführung seiner Rechtsprechung und in pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufgabe als Hüterin über die Einhaltung von EU-Recht hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) überraschenderweise den Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzabkommen "Privacy Shield" gebotenen Schutzes für ungültig erklärt. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. wertet diese Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als Bestätigung des durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründeten sehr hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten und die Rechte sowie Freiheiten betroffener Personen. Losgelöst davon erwartet der BvD gleichzeitig massive praktische Auswirkungen durch die Entscheidung, da Transfers personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU eine wichtige Grundlage darstellen für den globalen Handel und die unbeschränkte Nutzung von Onlinediensten, die nach wie vor im Schwerpunkt aus den USA heraus angeboten werden. Vor diesem Hintergrund sieht der BvD die Europäische Kommission im Zugzwang. Durch das Urteil sei ihr, so Dr. Christoph Bausewein, BvD-Experte für internationalen Datentransfer, erneut ein schlechtes Zeugnis hinsichtlich der angemessenen Berücksichtigung von europäischem Datenschutz in bilateralen Verträgen ausgestellt worden.

04.11.20 - Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Mit diesem sollen die Anforderungen an eine auf Vereinbarung beruhende Unternehmensmitbestimmung bei der Gründung einer Societas Europaea (SE) durch Umwandlung einer paritätisch mitbestimmten Aktiengesellschaft geklärt werden. Die Arbeitgeberin hatte ursprünglich die Rechtsform einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Für sie galt das Mitbestimmungsgesetz. Demzufolge war bei ihr ein 16köpfiger Aufsichtsrat gebildet, der jeweils zur Hälfte von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt war. Zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer waren von Gewerkschaften vorgeschlagen und in einem von den Wahlen der übrigen Arbeitnehmervertreter getrennten Wahlgang gewählt worden.

04.11.20 - Bundeskartellamt billigt Vertriebsmodell der Intersport Online-Plattform
Das Bundeskartellamt hat das Vertriebsmodell der Intersport Online-Plattform geprüft und kartellrechtlich nicht beanstandet. Auf der Basis der vorgelegten Informationen sieht das Bundeskartellamt von einer vertieften Prüfung ab. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Gerade für kleinere Händler ist es schwer, sich allein gegen große Online-Händler wie Amazon und die Online-Shops der Hersteller zu behaupten. Auch die einzelnen Intersport-Händler stehen in Deutschland stationär und online starken Wettbewerbern gegenüber. Das gemeinsame Online-Angebot unter der Marke Intersport bietet den vornehmlich stationär tätigen Händlern eine attraktive Vertriebsalternative. Dies stärkt den Wettbewerb im Sportfachhandel und bedeutet für die Endkunden eine größere Einkaufsvielfalt im Online-Bereich."


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