08.04.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


In der Diskussion um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kritisiert der Digitalverband Bitkom den jüngsten Gesetzesentwurf der Bundesregierung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern
Die aus sieben größeren Verlagen bestehende "Verlagsallianz" sowie der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten (BPVG) nehmen Abstand von der sogenannten Mindestumsatzregelung beim Presse-Grosso



08.04.20 - Bitkom warnt vor überzogenen Eingriffen in Privatsphäre
In der Diskussion um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kritisiert der Digitalverband Bitkom den jüngsten Gesetzesentwurf der Bundesregierung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern. Laut dem im Dezember 2019 vorgelegten Entwurf sollen soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden, IP-Adresse und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens besteht. "Es ist unbestritten, dass Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet entschieden bekämpft und konsequent strafrechtlich verfolgt werden müssen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Aber mit dem jetzt vorgelegten Gesetz macht es sich die Bundesregierung zu einfach. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen nicht in die Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern gedrängt werden."

08.04.20 - Bundeskartellamt erwirkt Aufgabe der Mindestumsatzregelung beim Presse-Grosso
Die aus sieben größeren Verlagen bestehende "Verlagsallianz" sowie der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten (BPVG) nehmen Abstand von der sogenannten Mindestumsatzregelung beim Presse-Grosso. Das Bundeskartellamt hatte zuvor kartellrechtliche Bedenken geäußert, da die Regelung Verlage mit umsatzschwächeren Titeln diskriminieren könnte. Aufgrund der Aufgabe der bisherigen Regelung, hat das Bundeskartellamt das Verfahren gegen die Verlagsallianz und den BPVG eingestellt. Zu der Verlagsallianz zählen die folgenden Verlage: Axel Springer SE, Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Gruner + Jahr GmbH, Heinrich Bauer Verlag KG, Hubert Burda Media Holding KG, Medienholding Klambt GmbH & Co. KG sowie Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.

08.04.20 - Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden halten Datenübermittlung im SWIFT-Verfahren für unzulässig
Der Düsseldorfer Kreis, in dem die für den Datenschutz in der Wirtschaft zuständigen obersten Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, hat festgestellt, dass die gegenwärtige Spiegelung von Datensätzen im SWIFT-Rechenzentrum in den USA und die anschließende Herausgabe von dort gespeicherten Daten an US-amerikanische Behörden wegen fehlender Rechtsgrundlage sowohl nach deutschem Recht als auch nach EG-Datenschutzrecht unzulässig ist. Rechtlich verantwortlich für die Übermittlung der personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr in die USA sind sowohl die in Belgien ansässige SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) als auch die deutschen Banken, die sich trotz des Zugriffs der amerikanischen Behörden auf die bei SWIFT/USA gespeicherten Datensätze auch weiterhin der Dienstleistungen von SWIFT bedienen.


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