18.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Gründe, weshalb Aufsichtsbehörden 2019 Bußgelder auf Basis der DSGVO aussprachen, waren vielfältig
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wann das US-Ministerium der Justiz ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act erhalten hat



18.03.20 - Verhandlungen der EU-Kommission zum Austausch elektronischer Beweismittel mit dem US-Justizministerium
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wann das US-Ministerium der Justiz ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act erhalten hat. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung könne lediglich weitergeben, was die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgeteilt hat, nämlich, dass ein auf Seiten der USA erforderliches Mandat für die Verhandlungsführer inzwischen vorliege. In ihrer Anfrage mit dem Titel "Verhandlungen der EU-Kommission zum Austausch elektronischer Beweismittel mit dem US-Justizministerium" erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wann die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des sogenannten CLOUD Act nach Kenntnis der Bundesregierung auf welchen Ebenen begonnen haben und wer daran teilnahm.

18.03.20 - Auch in Compliance nicht bewanderte Nutzer werden mit "Corporate Compliance Checklisten" in die Lage versetzt, Compliance-Risiken für das Unternehmen zu erkennen
Für eine umfassende Risikoerkennung in Form einer "Compliance Due Diligence" bietet das Werk "Corporate Compliance Checklisten" wertvolle Hilfestellung. In den einzelnen Kapiteln werden in den für die Unternehmen wichtigsten 13 Rechtsgebieten (ua Arbeits- und Sozialrecht, Banking/Finance, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Exportkontrolle, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IP/IT, Kartellrecht, M&A) sowie zu Internen Untersuchungen die jeweils maßgeblichen Compliance-Themen anhand von Checklisten dargestellt. So werden auch in Compliance nicht bewanderte Nutzer des Werkes in die Lage versetzt, Compliance-Risiken für das Unternehmen zu erkennen und diese durch geeignete Maßnahmen (Schulungen, Überwachungen, Organisation, spezielle Untersuchungen) zu vermeiden.

18.03.20 - Immobiliengesellschaft, Krankenhaus, Lieferdienst und Telekommunikationsanbieter: Diese DSGVO-Bußgeldfälle beschäftigten uns 2019
Die Gründe, weshalb Aufsichtsbehörden 2019 Bußgelder auf Basis der DSGVO aussprachen, waren vielfältig. So wurden z. B. im Fall einer Immobiliengesellschaft personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert, in dem eine Löschung nicht mehr benötigter Daten nicht vorgesehen war. Eine Prüfung, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist, fand nicht statt. Die Berliner Aufsichtsbehörde sprach ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe aus, das bisher höchste in Deutschland. In einem weiteren Bußgeldfall wurden mehrere Einzelverstöße eines Lieferdienstes geahndet. Mehrheitlich ging es um Nichtachtung der Betroffenenrechte. Unter anderem hatten sich Kunden über unerwünschte Werbemails beschwert und in anderen Fällen waren Betroffenenanfragen nicht beantwortet worden.


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