28.09.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist
Um die Wirksamkeit des Instruments der Vermögensabschöpfung geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion



28.09.20 - Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus
Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.01.2020 - X R 18, 19/18 entschieden. Der verstorbene Rechtsvorgänger der Kläger (X) vermietete seit den 1980er Jahren ein bebautes Grundstück an eine GmbH, die dort ein Senioren- und Pflegeheim betrieb. Im Jahr 1999 beantragte X die Genehmigung für die Errichtung eines Erweiterungsbaus, der im Jahr 2004 fertig gestellt wurde. Bereits vorher hatte X eine gewerbliche KG gegründet. Mitte des Jahres 2005 brachte X die Immobilie gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme der mit dem Grundstück zusammenhängenden Verbindlichkeiten in die KG ein. Diese setzte das Mietverhältnis mit der GmbH fort. Das Finanzamt ging davon aus, X habe das Grundstück nicht aus seinem Privat-, sondern aus einem Betriebsvermögen eingebracht und besteuerte daher den hieraus entstandenen Gewinn.

28.09.20 - Seit dem Inkraftreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 1. Juli 2017 sind nach Ansicht der FDP die Gerichte und Strafverfolgungsorgane vielfältig mit diversen Unklarheiten der Neuregelungen beschäftigt
Um die Wirksamkeit des Instruments der Vermögensabschöpfung geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion. Wie die Fragesteller darin schreiben, sind nach ihrer Ansicht die Gerichte und Strafverfolgungsorgane seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 1. Juli 2017 mit diversen Unklarheiten der Neuregelungen beschäftigt. Medial in den Fokus geraten sei das neue Recht bisher insbesondere bei der Beschlagnahme von 77 Immobilien durch die Berliner Staatsanwaltschaft im Jahr 2018.

28.09.20 - Keine Einwände gegen Kooperation von Radeberger und Früh zur Produktion von Kölsch
Das Bundeskartellamt hat mitgeteilt, dass eine Kooperation der Radeberger Gruppe KG ("Radeberger") und der Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG ("Früh") zur Produktion von Kölsch vom Kartellverbot freigestellt sein dürfte und kein Anlass für ein Einschreiten besteht. Ziel der Kooperation ist, dass Früh ab 2021 im Wege des sog. Lohnbrauens die Produktion der Kölsch-Biermarken von Radeberger (Dom, Gilden, Küppers, Peters, Sester und Sion) übernimmt. Gleichwohl bleibt Radeberger als Wettbewerber erhalten, da auch zukünftig sämtliche übrigen unternehmerischen Funktionen, insbesondere der Vertrieb und das Marketing für diese sechs Kölsch-Biermarken, durch Radeberger unabhängig von Früh wahrgenommen werden.


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