03.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) über Verstöße von TikTok gegen die EU-Verbraucherrechte will die EU-Kommission die Geschäftspraktiken der Videoplattform überprüfen.
Die gegenseitige Anerkennung und die damit verbundenen Handelserleichterungen für Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz gelten seit dem 26. Mai 2021 nicht mehr.



03.09.21 - EU-Verbraucherschützer gehen gegen aggressive Werbung für Kinder bei TikTok vor
Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) über Verstöße von TikTok gegen die EU-Verbraucherrechte will die EU-Kommission die Geschäftspraktiken der Videoplattform überprüfen. Dazu hat die Kommission gemeinsamen mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden einen formellen Dialog mit TikTok gestartet. Zu den besonders besorgniserregenden Praktiken von TikTok gehören verstecktes Marketing, aggressive Werbetechniken, die auf Kinder abzielen, und bestimmte Vertragsklauseln in TikToks Richtlinien, die als irreführend und verwirrend angesehen werden könnten.

03.09.21 - EU-Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten nicht mehr gültig
Die gegenseitige Anerkennung und die damit verbundenen Handelserleichterungen für Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz gelten seit dem 26. Mai 2021 nicht mehr. Dies hängt mit der gestern (Mittwoch) in Kraft getretenen neuen Verordnung über Medizinprodukte zusammen. Die EU hatte stets klargestellt, dass es ohne eine Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz auch keine Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung (MRA), einschließlich des Kapitels über Medizinprodukte, geben kann. Die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen hatte die Schweiz zum Bedauern der Kommission abgebrochen. Für alle betroffenen Interessenträger aus dem Bereich der Medizinprodukte hat die Kommission eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht.

03.09.21 - EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt mit 10 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Entschädigung von Unternehmen in der Pandemie
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine 10 Mrd. Euro schwere Regelung Deutschlands zur Entschädigung von Unternehmen für Einbußen, die diese infolge der COVID-19-Pandemie erlitten haben, mit dem EU-Beihilferecht im Einklang steht. Damit können Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen für bestimmte Einbußen entschädigt werden, die ihnen durch die vollständige Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 und der von der deutschen Regierung verhängten restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entstanden sind. Die Länge des Entschädigungszeitraums ist von den zwischen dem 16. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 geltenden Beschränkungen abhängig. Die Entschädigung in Form direkter Zuschüsse kann bis zu 100 Prozent der dem Empfänger während des relevanten Zeitraums tatsächlich entstandenen Einbußen abdecken und darf erst gewährt werden, nachdem der Schaden entstanden ist.


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