10.02.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für Datenschutz hat gegen den Onlinehändler Notebooksbilliger ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro verhängt.
Der Online-Händler notebooksbilliger.de AG (NBB) hat Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,4 Millionen Euro eingelegt, den die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht am 21. Dezember 2020 gegen das Unternehmen verhängt hat.


10.02.21 - DSGVO-Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro wegen unzulässiger Videoüberwachung von Beschäftigten
Die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für Datenschutz hat gegen den Onlinehändler Notebooksbilliger ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro verhängt. Die Begründung: Das Unternehmen habe seine Mitarbeiter ohne Rechtsgrundlage über mindestens zwei Jahre per Video überwacht. Das beschuldigte Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Bußgeldhöhe stehe in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes, so die Argumentation.

10.02.21 - Bitkom kommentiert: "Das gegen notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig"
Zu der Berichterstattung über ein durch die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen verhängtes Bußgeld gegen notebooksbilliger wegen Verstößen gegen die DS-GVO erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Das gegen notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig. Dies ist nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem einer Datenschutzbehörde offenkundig das rechte Maß bei der Ahndung von Verstößen gegen die DS-GVO abhanden kam. Erst kürzlich ist ein durch den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld vor Gericht auf ein Zehntel reduziert worden. Die Datenschutzbehörden müssen bei der Verhängung von Bußgeldern mehr Augenmaß entwickeln."

10.02.21 - Unverhältnismäßig und unrechtmäßig: notebooksbilliger.de wehrt sich gegen Bußgeldbescheid der Datenschutzbeauftragten
Der Online-Händler notebooksbilliger.de AG (NBB) hat Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,4 Millionen Euro eingelegt, den die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht am 21. Dezember 2020 gegen das Unternehmen verhängt hat. Oliver Hellmold, CEO von notebooksbilliger.de: "Das Bußgeld ist völlig unverhältnismäßig. Es steht in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes. Wir halten den Bescheid für nicht rechtmäßig und fordern seine Aufhebung." In einem bereits 2017 begonnenen Kontrollverfahren hatte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte NBB veranlasst, den Einsatz von Videokameras teilweise zu ändern. Das Unternehmen kooperierte eng, um eine vollständige Compliance mit der DSGVO auch aus Sicht der Behörde sicherzustellen.

10.02.21 - LfD Niedersachsen verhängt Bußgeld über 10,4 Millionen Euro gegen notebooksbilliger.de
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG ausgesprochen. Das Unternehmen hatte (so die Überzeugung des LfD Niedersachsen) über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche. Das Unternehmen hatte sich darauf berufen, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Diebstählen muss eine Firma aber zunächst mildere Mittel prüfen (z. B. stichprobenartige Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsstätte).


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