10.06.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften" vorgelegt.
In der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland setzt sich der Digitalverband Bitkom für eine umfassende Strukturreform auf allen Ebenen des Rundfunksystems ein.


10.06.21 - Bitkom plädiert für Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
In der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland setzt sich der Digitalverband Bitkom für eine umfassende Strukturreform auf allen Ebenen des Rundfunksystems ein. Demnach sollten nicht nur die von allen Bundesländern gemeinsam verabschiedeten Medien-, ZDF- und Deutschlandradio-Staatsverträge überarbeitet werden, sondern auch die Mehrländer-Staatsverträge und jeweiligen Landesgesetze über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zugleich sollten die Rundfunkanstalten intensiver und umfassender als bislang ihre Strukturen optimieren, wozu unter anderem gehöre, bestehende Wirtschaftlichkeitspotenziale auszuschöpfen.

10.06.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorgelegt. Wie es darin heißt, hat der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für "Digital Single Market") einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-RL adressiere als Querschnitts-Richtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen, zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechtsänderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen.

10.06.21 - Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften" vorgelegt. Mit dem "Registerzensuserprobungsgesetz" sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen werden. Daneben schafft der Gesetzentwurf laut Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür, "hilfs- und übergangsweise ab dem Jahr 2024 geokodierte Bevölkerungszahlen aus einer Kombination der Bevölkerungsfortschreibung mit jährlichen Melderegisterauszügen zu schätzen".


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