17.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit dem ursprünglich vorgesehenen Sitzungstag kam der 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") zeitlich einmal mehr nicht hin. So trat das Gremium erneut zusammen, um Bruno Kahl, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), zu befragen.
Erst auf massiven Druck der Abgeordneten des 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") und nach zwei Sitzungsstunden hatte die Geschäftsführung von EY Deutschland die Geheimhaltung der für die Befragung des ersten Zeugen benötigten Dokumente aufgehoben, so dass Christian Muth, Forensiker bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, in öffentlicher Sitzung dem Gremium Rede und Antwort stehen konnte.



17.09.21 - Keine Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen bei vom Betrüger einbehaltener Kapitalertragsteuer
Mit Urteil vom 29.09.2020 Urteil (VIII R 32/15) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auch dann eintritt, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt (FA) angemeldet und an dieses abgeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem in diesem Fall grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH unterliegen auch Kapitaleinkünfte aus vorgetäuschten Gewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems der Besteuerung, wenn der Anleger über diese, z.B. durch eine Wiederanlage (Novation), verfügen kann und der Schuldner der Kapitalerträge zu diesem Zeitpunkt leistungsbereit und leistungsfähig ist. Dies gilt auch dann, wenn das Schneeballsystem zu einem späteren Zeitpunkt zusammenbricht und der Anleger sein Geld verliert.

17.09.21 - BND-Chef: Wirecard war nicht Gegenstand unserer Beobachtung
Mit dem ursprünglich vorgesehenen Sitzungstag kam der 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") zeitlich einmal mehr nicht hin. So trat das Gremium erneut zusammen, um Bruno Kahl, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), zu befragen. Bis zur Insolvenz von Wirecard im Juni 2020 habe der BND keinerlei Anhaltspunkte für Geldwäscheaktivitäten bei dem Zahlungsdienstleister gehabt, erklärte Kahl. Welche massive kriminelle Energie bei Wirecard im Spiel war, das habe auch der Nachrichtendienst nicht gewusst. Die Situation des DAX-Konzerns sei aber bis zu dessen Insolvenz auch "nicht Gegenstand unserer Beobachtung" gewesen. Erst seit Bekanntwerden des Bilanzskandals leiste der BND in dem Fall seinem Auftragsprofil gemäß Aufklärungsarbeit, zahlreiche Anfragen aus Regierung und Parlament hätten sein Haus seit vergangenem Sommer dazu erreicht. "Seitdem haben wir uns intensiv mit Wirecard befasst", und "sind uns einige Erkenntnisse zugewachsen", auch zum Aufenthaltsort des flüchtigen Wirecard-Chefs Jan Marsalek. Weitere Ausführungen dazu sowie zu dem von den Abgeordneten vermuteten Austausch des BND mit ausländischen Diensten in der Causa Wirecard, Gesuche um Information und/oder Zusammenarbeit in beide Richtungen, wolle er jedoch nur in nicht-öffentlicher Sitzung machen, sagte Kahl.

17.09.21 - Anwalt von Wirecard sieht sich von Vorständen getäuscht
Erst auf massiven Druck der Abgeordneten des 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") und nach zwei Sitzungsstunden hatte die Geschäftsführung von EY Deutschland die Geheimhaltung der für die Befragung des ersten Zeugen benötigten Dokumente aufgehoben, so dass Christian Muth, Forensiker bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, in öffentlicher Sitzung dem Gremium Rede und Antwort stehen konnte. Auch der zweite Zeuge des Vernehmungstages, der Anwalt der insolventen Wirecard AG Franz Enderle, trug dazu bei, Lücken in dem komplexen Puzzle rund um den Bilanzbetrug zu schließen. Er sei 2016 von Wirecard angesprochen worden, das Unternehmen gegen angebliche Marktmanipulationen zu verteidigen, berichtete Enderle. Er habe dann 2017 direkt an die Münchner Staatsanwaltschaft berichtet. Das Verhältnis des renommierten Münchner Anwalts zur Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl bei der Staatsanwaltschaft München I interessierte die Abgeordneten besonders. Er habe ein langjähriges, vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu Bäumler-Hösl gepflegt. "Frau Bäumler-Hösl kenne ich seit Mitte der 2000er Jahre."


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