23.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg Kukies, hat weitere Reformen der Finanzmarktaufsicht in Aussicht gestellt. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sei "der Anfang, nicht das Ende", sagte Kukies in einer Sitzung des Finanzausschusses unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD).
Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Stärkung der Datenschutzaufsicht" vorgelegt. Damit sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten für Datenschutz im Falle von Datenschutzverstößen außerhalb des Anwendungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erweitert werden.



23.09.21 - Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sei "der Anfang, nicht das Ende"
Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg Kukies, hat weitere Reformen der Finanzmarktaufsicht in Aussicht gestellt. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sei "der Anfang, nicht das Ende", sagte Kukies in einer Sitzung des Finanzausschusses unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD). Der Ausschuss hatte Kukies zu einem Gespräch über eine Reform der BaFin eingeladen. Kukies berichtete über den Stand der Reform und erklärte, in vielen Bereichen seien die Veränderungen oder Vorarbeiten dazu in vollem Gang. So solle die Hinweisgeberstelle gestärkt werden, um die bisher mangelnde Vernetzung der BaFin mit kritischen Markt-Stimmen zu beheben. Hier laufe bereits der Rekrutierungsprozess ebenso wie der Austausch mit kritischen Marktteilnehmern auf höchster Ebene. Der Anleger- und Verbraucherschutz sei ausgeweitet worden durch das Mandat für verdeckte Testkäufe. Mit Automatisierung und Digitalisierung sollen das Beschwerde-Management effizienter und so Stellen-Einsparungen möglich werden. Ein wichtiger Bereich sei das digitale Know-how, die Analyse digitaler Modelle solle verbessert werden.

23.09.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG)
Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Stärkung der Datenschutzaufsicht" vorgelegt. Damit sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten für Datenschutz im Falle von Datenschutzverstößen außerhalb des Anwendungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erweitert werden. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, ergänzt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und setzt auch die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz um. Dabei enthalte das neue BDSG für den Bereich der Polizei und Justiz viele spezielle Regelungen, insbesondere auch die Datenschutzaufsicht für diesen Bereich. Die dort geregelten Aufsichtsbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) genügten jedoch nicht den unionsrechtlichen Vorgaben. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, sieht der Bundesgesetzgeber nach dem neuen BDSG für den BfDI lediglich die Instrumente Beanstandung, Aufforderung zur Stellungnahme sowie Warnung als Aufsichtsbefugnisse vor.

23.09.21 - Ausschuss sollte klären, was Bundesregierung, Behörden und Wirtschaftsprüfer über Verdachtsmomente, über strafbares oder manipulierendes Handeln wie Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche bei dem seit Juni 2020 insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wussten
Der Untersuchungsausschuss zum Wirecard-Skandal hat dem Bundestag seinen Abschlussbericht vorgelegt (19/30900). Ausschussvorsitzender Kay Gottschalk (AfD) überreichte das mehr als 2.000 Seiten starke Dokument zum 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Da der neunköpfige Ausschuss nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen war, enthält der Bericht neben dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Bewertungsteil zwei Sondervoten, eines der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie eines der AfD-Fraktion. Der Ausschuss sollte klären, was Bundesregierung, Behörden und Wirtschaftsprüfer über Verdachtsmomente, über strafbares oder manipulierendes Handeln wie Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche bei dem seit Juni 2020 insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wussten und ob diese ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen sind. Das Gremium hat zwischen dem 19. November 2020 und dem 8. Juni 2021 in 32 Sitzungen 105 Zeugen befragt.


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