28.04.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Petitionsausschuss hält eine ihm zugegangene Petition zum Thema Arbeitnehmerüberlassung für geeignet, in die anstehende Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einbezogen zu werden.
Deutschland hat mit der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) eine der für die Verbraucher verlässlichsten und für die Wirtschaft flexibelsten Regelungen in der gesamten EU erlassen.


28.04.21 - In einer Petition wird angeführt, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten eine berufliche Abwärtsspirale für Leiharbeitnehmer erzeuge
Der Petitionsausschuss hält eine ihm zugegangene Petition zum Thema Arbeitnehmerüberlassung für geeignet, in die anstehende Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einbezogen zu werden. In der Sitzung verabschiedet der Ausschuss daher mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Höchstdauer in der Arbeitnehmerüberlassung dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "als Material" zu überweisen, "soweit es um die vorgesehene Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geht" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

28.04.21 - Maßnahmen zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln: Es besteht zurzeit weder eine Vorgabe über den zu verwendenden Wortlaut bzw. dessen Definition noch eine Grundlage, wann genau ein solcher Hinweis zu verwenden ist
Deutschland hat mit der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) eine der für die Verbraucher verlässlichsten und für die Wirtschaft flexibelsten Regelungen in der gesamten EU erlassen. Die bestehenden lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorschriften tragen somit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz im Hinblick auf die Kennzeichnung von Allergenen bereits umfassend Rechnung, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

28.04.21 - Politische Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern
Die Bundesregierung will die Novellierung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) noch vor der Sommerpause beschließen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion schreibt sie, dass der Referentenentwurf am 11. Dezember 2020 in die Ressortabstimmung gegangen ist, die Länder- und Verbändebeteiligung wurde am 15. Dezember eingeleitet. Nach der Kabinettsbefassung beschäftige sich der Bundestag mit dem Entwurf. Die zweite Lesung des Bundesrates soll vor Juli erfolgen.


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