30.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundesverfassungsgericht hat nach Auffassung der EU-Kommission bei seinem Urteil zum Anleihenkaufprogramm der EZB einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Rechtswirkung in Deutschland abgesprochen und somit gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts verstoßen.
Die EU-Staaten haben im Rat einem gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission vom November 2020 festgelegt, der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eine größere Rolle bei der Krisenvorsorge und -bewältigung zu übertragen.



30.08.21 - Vorrang des EU-Rechts: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Das Bundesverfassungsgericht hat nach Auffassung der EU-Kommission bei seinem Urteil zum Anleihenkaufprogramm der EZB einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Rechtswirkung in Deutschland abgesprochen und somit gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts verstoßen. Weil Deutschland damit gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts verstößt, insbesondere die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurden im Bereich der Umwelt-, Energie-, Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Steuerpolitik eingeleitet bzw. verschärft. Am 5. Mai 2020 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zum Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten der Europäischen Zentralbank (EZB) befunden, dass dieses Programm "ultra vires" sei und nicht in den Zuständigkeitsbereich der EZB falle. In demselben Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein Urteil des Gerichtshofs (Rechtssache Heinrich Weis u. a.) "ultra vires" ergangen sei, ohne die Angelegenheit zurück an den Gerichtshof zu verweisen.

30.08.21 - Europäische Kommission begrüßt Unterstützung der EU-Staaten für stärkere Arzneimittelagentur
Die EU-Staaten haben im Rat einem gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission vom November 2020 festgelegt, der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eine größere Rolle bei der Krisenvorsorge und -bewältigung zu übertragen. Dieser Vorschlag würde es der EMA ermöglichen, das Risiko von Arzneimittelengpässen zu überwachen, die wissenschaftliche Beratung zu Arzneimitteln und die Koordinierung klinischer Prüfungen zu erleichtern. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides begrüßte die Positionierung des Rates: "Eine stärkere Agentur wird es uns ermöglichen, rasch, effizient und koordiniert auf jeden künftigen Notfall zu reagieren. Ich freue mich, dass der Rat unseren ehrgeizigen Vorschlag so rasch gebilligt hat." Sei sagte weiter: "Nun müssen genauso schnell Fortschritte in Bezug auf unsere Vorschläge zur Stärkung des Mandats des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und eine engere Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren folgen. Starke EU-Agenturen sind von entscheidender Bedeutung für unsere gemeinsame Reaktion auf Gesundheitsgefahren oder -krisen und sie müssen umfassend ausgestattet sein, um dem gerecht werden zu können, was wir von ihnen erwarten und brauchen."

30.08.21 - EU-Wettbewerbshüter veröffentlichen erste Ergebnisse der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge
Die Europäische Kommission hat e die vorläufigen Ergebnisse ihrer Sektoruntersuchung zu den Märkten für Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge für Verbraucher in der Europäischen Union veröffentlicht. In dem vorläufigen Bericht wird bestätigt, dass diese Märkte rasch wachsen, es werden aber auch mögliche Bedenken aufgeführt, die von Teilnehmern der Sektoruntersuchung vorgebracht wurden. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Wir haben diese Sektoruntersuchung eingeleitet, weil wir vermuteten, dass sich in diesem Bereich Gatekeeper herausbilden könnten, die ihre Macht missbrauchen könnten, um den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmen und Verbrauchern zu beeinträchtigen. Aus den ersten e veröffentlichten Ergebnissen geht hervor, dass viele Wirtschaftsbeteiligte dieser Branche unsere Bedenken teilen. Wenn wir das enorme Potenzial des Internets der Dinge für das tägliche Leben der Verbraucher voll ausschöpfen wollen, brauchen wir aber einen fairen Wettbewerb. Da diese Sektoranalyse in unsere künftigen Durchsetzungs- und Regulierungsmaßnahmen einfließen wird, würden wir uns freuen, in den kommenden Monaten weitere wertvolle Rückmeldungen von den verschiedenen Interessenträgern zu erhalten."


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