04.02.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat eine gezielte öffentliche Konsultation eingeleitet und alle Interessenträger aufgefordert, zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze (im Folgenden "Breitbandleitlinien") Stellung zu nehmen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, der eigentlich am 31. Dezember 2021 auslaufen sollte, bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Um die wirtschaftliche Erholung stärker zu unterstützen, hat die Kommission ferner zwei neue Instrumente eingeführt, die während eines zusätzlichen befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Investitionsförderung und Solvenzhilfe bieten.



04.02.22 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission holt Stellungnahmen zur geplanten Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau ein
Die Europäische Kommission hat eine gezielte öffentliche Konsultation eingeleitet und alle Interessenträger aufgefordert, zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze (im Folgenden "Breitbandleitlinien") Stellung zu nehmen. Alle Interessenträger können bis zum 11. Februar 2022 an der öffentlichen Konsultation teilnehmen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Alle Interessenträger sind nun eingeladen, zu den von uns vorgeschlagenen gezielten Änderungen der Breitbandleitlinien Stellung zu nehmen. Wir wollen es für die Mitgliedstaaten einfacher machen, den Ausbau von Breitbandnetzen, einschließlich Gigabit- und 5G-Netzen, zu fördern. Aber es geht auch darum, die Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, wenn der Markt keine Ergebnisse liefert." Die Breitbandleitlinien sollen den Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung (z. B. abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten) in der EU erleichtern. Wenn für kommerzielle Betreiber keine Investitionsanreize bestehen, können die Mitgliedstaaten nach den Leitlinien unter bestimmten Voraussetzungen moderne Infrastrukturen fördern, die hochwertige und erschwingliche Konnektivitätsdienste für Endnutzer bereitstellen und die digitale Kluft verringern.

04.02.22 - Kartellrecht: EU-Kommission verhängt Geldbuße von 20 Mio. EUR gegen Conserve Italia wegen Beteiligung an Dosengemüse-Kartell
Die Europäische Kommission hat gegen das Unternehmen Conserve Italia Soc. coop. agricola und dessen Tochtergesellschaft Conserves France S.A. (im Folgenden zusammen "Conserve Italia") wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße von insgesamt 20 000 000 EUR verhängt. Die Kommission hat festgestellt, dass Conserve Italia zusammen mit anderen Marktteilnehmern mehr als 13 Jahre lang ein Kartell betrieben hat, das sich auf die Lieferung bestimmter Arten von Dosengemüse an Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bezog. Im September 2019 erließ die Kommission gegen die ebenfalls an dem Kartell beteiligten Unternehmen Bonduelle, Coroos und Groupe CECAB einen Vergleichsbeschluss. Conserve Italia hatte sich im Gegensatz zu den anderen drei Kartellbeteiligten gegen einen Vergleich mit der Kommission entschieden. Deshalb setzte die Kommission ihre Untersuchung gegen das Unternehmen nach dem normalen Kartellverfahren fort.

04.02.22 - Staatliche Beihilfen: Kommission skizziert Zukunft des Befristeten Rahmens zur Stützung der wirtschaftlichen Erholung in der Coronakrise
Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, der eigentlich am 31. Dezember 2021 auslaufen sollte, bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Um die wirtschaftliche Erholung stärker zu unterstützen, hat die Kommission ferner zwei neue Instrumente eingeführt, die während eines zusätzlichen befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Investitionsförderung und Solvenzhilfe bieten. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: "Der Befristete Beihilferahmen gibt den Mitgliedstaaten seit Beginn der Pandemie die Möglichkeit, Unternehmen, die es brauchen, gezielt und angemessen zu unterstützen, und sorgt dank geeigneter Vorkehrungen für die Wahrung des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt. Wir haben die Geltungsdauer des Rahmens um sechs Monate, also bis Ende Juni nächsten Jahres, verlängert. Angesichts der prognostizierten starken Erholung der gesamten europäischen Wirtschaft können wir die Krisenhilfe im Zuge der befristeten Verlängerung schrittweise und koordiniert auslaufen lassen, um ein allzu abruptes Ende der Unterstützung zu vermeiden.


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