12.04.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen.
Hinweisgebersysteme etablieren sich immer mehr in den Unternehmen: So hat sich in den letzten sieben Jahren die Zahl der Meldungen über Missstände verfünffacht – 2021 lag sie bei 2,5 pro 1.000 Mitarbeiter. Das geht aus dem aktuellem "BKMS Benchmarking Report" der EQS Group hervor.



12.04.22 - Digitales Wettbewerbsregister - erfolgreiche Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und ITZBund
In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Öffentlichen Auftraggebern wird die Prüfung von Ausschlussgründen durch die digitale Abfrage beim Wettbewerbsregister wesentlich erleichtert. So leistet das Register auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Für den Betrieb des Wettbewerbsregisters nutzt das Bundeskartellamt Standards und Dienste des ITZBund, u.a. auch die E-Akte Bund. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit Unterstützung des ITZBund haben wir ein Stück weit Pionierarbeit geleistet und das komplexe Projekt erfolgreich an den Start gebracht."

12.04.22 Der gefundene Kompromiss für die neue Richtlinie ist unterstützenswert und verspricht eine ganzheitliche Stärkung der Cyber-Resilienz in der EU
Anlässlich der laufenden Verhandlungen zur NIS-Richtlinie 2.0, dem europäischen Pendant zum deutschen IT-Sicherheitsgesetz 2.0, erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "In Brüssel laufen zurzeit die Verhandlungen für den neuen, harmonisierteren europäischen Regulierungsrahmen für Cybersicherheit. Das ist in Anbetracht der wachsenden Bedrohungslage im Cyberraum ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen macht zukunftssichere Regelungen essenziell für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft. Der gefundene Kompromiss für die neue Richtlinie ist unterstützenswert und verspricht eine ganzheitliche Stärkung der Cyber-Resilienz in der EU. Die ambitionierten Ziele lassen zum Teil aber die tatsächliche Umsetzbarkeit in der Praxis aus dem Blickfeld. Bitkom sieht deswegen noch Nachbesserungsbedarf im derzeitigen Trilog-Verfahren – auch, damit die darauf folgende nationalen Umsetzung der Richtlinie in Form eines IT-Sicherheitsgesetzes 3.0 gelingen kann und die Ziele in der Praxis erfüllbar bleiben.

12.04.22 - "BKMS Benchmarking Report 2021": Meldungen über Missstände haben sich in den letzten sieben Jahren verfünffacht
Hinweisgebersysteme etablieren sich immer mehr in den Unternehmen: So hat sich in den letzten sieben Jahren die Zahl der Meldungen über Missstände verfünffacht – 2021 lag sie bei 2,5 pro 1.000 Mitarbeiter. Das geht aus dem aktuellem "BKMS Benchmarking Report" der EQS Group hervor. Hierfür wurden 80 Unternehmen mit 2,4 Millionen Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Branchen befragt, die das BKMS System in 200 Ländern und 70 Sprachen nutzen. "Whistleblowing ist kein Nischenthema mehr, sondern längst in der Gesellschaft angekommen. Das zeigt auch die steigende Akzeptanz von Hinweisgebersystemen, die sich aus dem 'BKMS Benchmarking Report' ablesen lässt. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die EU-Whistleblower-Richtlinie jetzt möglichst schnell in nationales Recht umgesetzt wird, damit Hinweisgebende und Unternehmen endlich Rechtssicherheit haben", kommentiert Marcus Sultzer, Vorstand der EQS Group, die Ergebnisse. Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres ist für die EU-Staaten die Frist abgelaufen, ein nationales Gesetz zum Hinweisgeberschutz einzuführen, bisher wurde diese Vorgabe jedoch nur in wenigen Ländern erfüllt, darunter Schweden, Dänemark und Portugal.


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