14.12.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Als Beitrag zu den Sparmaßnahmen soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten abgeschafft werden.
Die von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt bei Sachverständigen auf breite Kritik.



14.12.22 - BFH-Urteil zur unangekündigten Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.07.2022 – VIII R 8/19 entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer rechtswidrig ist, wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Eine selbständige Unternehmensberaterin machte in ihrer Einkommensteuererklärung erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Nachfrage des Finanzamts (FA) reichte sie eine Skizze der Wohnung ein, die der Sachbearbeiter des FA aber für klärungsbedürftig hielt. Er bat den Flankenschutzprüfer um Besichtigung der Wohnung. Dieser erschien unangekündigt an der Wohnungstür der Steuerpflichtigen, wies sich als Steuerfahnder aus und betrat unter Hinweis auf die Überprüfung im Besteuerungsverfahren die Wohnung. Die Steuerpflichtige hat der Besichtigung nicht widersprochen.

14.12.22 - Sachverständige kritisieren GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Die von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt bei Sachverständigen auf breite Kritik. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz deutlich. Der Gesetzentwurf sieht neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll für 2023 um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren. Vorgesehen ist auch, die Liquiditätsreserven der Gesetzlichen Krankenkassen weiter abzuschmelzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Als Beitrag zu den Sparmaßnahmen soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten abgeschafft werden.

14.12.22 - Bei Gesetzentwürfen müssen Risiken vorab geprüft werden
Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert in einem aktuellen Prüfbericht, dass das Verfahren zur Auszahlung der Corona-Prämien an Pflegepersonal "fehlerhaft und missbrauchsanfällig" gewesen sei. Hochrangige Ermittler von Polizei und Krankenkassen bestätigen diese Kritik auch für andere Bereiche des Gesundheitswesens, vor allem wenn sie als "unbürokratisch" herausgestellt werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland die Einführung einer Risikoprüfung vor: Bei zukünftigen Gesetzentwürfen und Rechtsverordnungen ist grundsätzlich vorab das Betrugsrisiko zu analysieren. Dazu gehören Kontrollregelungen, mit denen bei neuer Rechtssetzung Betrug und Missbrauch festgestellt werden können und mit welchen Maßnahmen auf festgestellte Unregelmäßigkeiten reagiert wird. Aktuell geltende, missbrauchsanfällige Vorschriften sollten kurzfristig angepasst werden.


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