20.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei der im April 2018 durchgeführten Betriebsratswahl hatte der Wahlvorstand für die Arbeitnehmer sämtlicher außerhalb des geschlossenen Werksgeländes liegender Betriebsstätten die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen.
Das Lieferkettengesetz bereitet vielen Unternehmen Kopfzerbrechen – vor allem, weil sie nicht wissen, wie sie seine Anforderungen erfüllen sollen, ohne dass der bürokratische Aufwand und die Kosten aus dem Ruder laufen.



20.05.22 - Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover
Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam. Die Volkswagen AG betreibt am Standort Hannover-Stöcken ein Werk zur Herstellung von Nutzfahrzeugen. Das mehrere Hektare große Werksgelände ist von einem geschlossenen Werkszaun umgeben; der Zugang erfolgt durch vom Werkschutz kontrollierte Tore. Außerhalb des umzäunten Geländes befinden sich weitere Betriebsstätten, die dem Werk Hannover-Stöcken organisatorisch zugeordnet sind und von dem dort gewählten Betriebsrat vertreten werden.

20.05.22 - Unionsfraktion fordert Ratifizierung des Ceta-Abkommens
Die Fraktion der CDU/CSU fordert eine Ratifizierung des Wirtschafts- und Handelsabkommens (Ceta) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten andererseits. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzesentwurf vorgelegt."Ceta leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und der Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada", heißt es in dem Entwurf zur Begründung. Das Abkommen ermögliche den Abbau von Marktzugangshindernissen und verhindere, dass deutsche und europäische Unternehmen beim Marktzugang in Kanada gegenüber anderen Industrieländern Wettbewerbsnachteile erlitten. Davon könne besonders die exportstarke und breit aufgestellte deutsche Wirtschaft profitieren und "ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken", schreibt die Fraktion.

20.05.22 - Auf den ersten Blick wirken die Anforderungen des Lieferkettengesetzes komplex
Das Lieferkettengesetz bereitet vielen Unternehmen Kopfzerbrechen – vor allem, weil sie nicht wissen, wie sie seine Anforderungen erfüllen sollen, ohne dass der bürokratische Aufwand und die Kosten aus dem Ruder laufen. Ab dem 1. Januar 2023 treten die Vorschriften des Lieferkettengesetzes stufenweise in Kraft. Danach müssen fast 3.000 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Beschäftigten sicherstellen, dass ihre nationalen und internationalen Lieferanten keine Menschenrechte verletzen, die Grundsätze der Arbeitssicherheit beachten und die Auflagen des Umweltschutzes erfüllen. Hierfür gilt es in den nächsten Monaten die Voraussetzungen zu schaffen. Doch wie soll das in der Praxis funktionieren? Soll zum Beispiel der deutsche Einkaufsleiter künftig regelmäßig überprüfen, ob die Produktionsmitarbeiter des chinesischen Zulieferers Schutzkleidung tragen, oder soll die Leiterin des Supply Chain Management Gewässerproben am Abflussrohr eines kanadischen Zulieferers entnehmen?

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