24.02.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-/Witwerrente entfällt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, schließt eine Witwen-/Witwerrente nicht aus.
Das Bundeskartellamt hat gegen die Bose GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp 7 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt.



24.02.22 - Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung
Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-/Witwerrente entfällt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, schließt eine Witwen-/Witwerrente nicht aus, wenn die Ehe zwar nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn des Altersrentenbezugs geschlossen wurde. Die Klägerin war mit einem ehemaligen Arbeitnehmer der Beklagten verheiratet. Die Ehe wurde nach seinem vorzeitigen Ausscheiden mit einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft bei der Beklagten, aber vor dem Bezug einer Altersrente geschlossen. Bei der Beklagten gilt eine Betriebsvereinbarung, die eine Witwen-/Witwerrente vorsieht.

24.02.22 - Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Audioprodukte-Hersteller Bose
Das Bundeskartellamt hat gegen die Bose GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp 7 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Bose produziert und vertreibt hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Vertrieb von Audioprodukten, insbesondere Lautsprechern und Kopfhörern. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden. Das geht zu Lasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher."

24.02.22 - Monitoringbericht 2021 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes
Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben den Monitoringbericht 2021 über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Die enthaltenen Datenanalysen beziehen sich primär auf das vergangene Jahr 2020, bilden mit Blick auf die Preisentwicklung aber auch das erste Quartal 2021 sowie aktuellere Tendenzen ab. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit der voranschreitenden Energiewende, dem gleichzeitigen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kernkraft und Kohle und dem Ausbau der erneuerbaren Energien sehen wir derzeit ganz erhebliche Umbrüche bei Marktpositionen und -strukturen. Umso mehr kommt es darauf an, auf allen Marktstufen wettbewerbliche Strukturen und Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern." "Die Zahlen des Monitoringberichts zeigen, dass bei der Umsetzung der Energiewende noch eine Wegstrecke vor uns liegt – und durch die Corona-Pandemie sind auch die Herausforderungen auf den Energiemärkten nicht kleiner geworden", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.


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