06.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe.
Nach einem Dialog mit EU-Verbraucherschutzbehörden und der Europäischen Kommission (CPC-Netz) hat sich WhatsApp zu mehr Transparenz bei Änderungen seiner Nutzungsbedingungen bereiterklärt.



06.07.23 - Experten uneins über Maßnahmen für inklusiveren Arbeitsmarkt
Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf, Anträge der AfD-Fraktion und der Fraktion die Linke. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung auf den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu bringen.

06.07.23 - Verbraucherschutz: WhatsApp bereit zu uneingeschränkter Einhaltung von EU-Vorschriften, besserer Information für Nutzer und Respektierung ihrer Entscheidungen bei Vertragsanpassungen
Nach einem Dialog mit EU-Verbraucherschutzbehörden und der Europäischen Kommission (CPC-Netz) hat sich WhatsApp zu mehr Transparenz bei Änderungen seiner Nutzungsbedingungen bereiterklärt. Darüber hinaus wird das Unternehmen Nutzerinnen und Nutzern die Ablehnung von Aktualisierungen erleichtern, mit denen diese nicht einverstanden sind, und klar erläutern, wann eine solche Ablehnung dazu führt, dass die Nutzer die WhatsApp-Dienste nicht mehr nutzen können. WhatsApp bestätigte ferner, dass personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht zu Werbezwecken an Dritte oder andere Meta-Unternehmen – einschließlich Facebook – weitergegeben werden. Federführend bei dem Dialog, der von der Europäischen Kommission unterstützt wurde, waren die schwedische Verbraucheragentur und die irische Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz.

06.07.23 - Prüfung Microsofts marktübergreifender Bedeutung
Das Bundeskartellamt hat am 28. März 2023 ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet, um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Grundlage des Verfahrens sind die Befugnisse, die das Bundeskartellamt im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021 erhalten hat (§ 19a GWB). Danach kann die Behörde in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Eingeleitet hat das Bundeskartellamt gegen Microsoft zunächst die erste Stufe, d.h. ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung.


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