12.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU-Staaten zur Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Sie muss von beiden Institutionen nur noch formell bestätigt werden.
Die Europäische Kommission verschärft die Vorgaben zum Höchstgehalt von Arsen in Lebensmitteln.


12.06.23 - Fit for 55: Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans möchte den Planeten retten
Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU-Staaten zur Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Sie muss von beiden Institutionen nur noch formell bestätigt werden. Rat und Parlament einigten sich für 2030 auf ein Energieeffizienz-Ziel von 11,7 Prozent und gingen damit über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus. Der für den Grünen Deal zuständige Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte: "Energiesparen ist ein wichtiger Beitrag zur Rettung unseres Planeten. In den letzten Monaten hat die Bevölkerung in der EU bewiesen, dass sie willig und fähig ist, diese Aufgabe zu bewältigen, und unsere Industrie hat gezeigt, dass sie ihren Energieverbrauch und ihre Produktionsprozesse optimieren kann. Energieeffizienz muss jetzt noch stärker gesellschaftlich verankert werden, und die überarbeitete EU-Richtlinie hilft uns dabei."

12.06.23 - Lebensmittelsicherheit: Strengere Grenzwerte für Arsen in Lebensmitteln
Die Europäische Kommission verschärft die Vorgaben zum Höchstgehalt von Arsen in Lebensmitteln. Konkret wird die zulässige Konzentration von anorganischem Arsen in weißem Reis gesenkt und es werden neue Grenzwerte für Arsen in vielen alltäglichen Lebensmitteln auf Reisbasis, Säuglingsnahrung, Fruchtsäften und Salz festgelegt. Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: "Wir ergreifen zusätzliche Maßnahmen, um das Expositionsrisiko eines krebserregenden Schadstoffs in unserer Lebensmittelkette weiter zu verringern. Unsere Bürgerinnen und Bürger wollen die Gewissheit haben, dass die Lebensmittel, die sie verzehren, sicher sind."

12.06.23 - Gesetz über digitale Dienste (DSA): EU-Kommission legt Vorschlag zu Aufsichtsgebühren für große Plattformen vor
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) schafft eine noch nie dagewesene öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der Europäischen Union. Dieses neue Gesetz ermächtigt die EU-Kommission, von sehr großen Anbietern, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben. Die delegierte Verordnung soll den Diensteanbietern, die im Rahmen des DSA als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) bezeichnet werden, Rechtssicherheit bieten.


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