14.02.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht beeinträchtigt die Transparenz darüber, was gilt, und insbesondere über die Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt.



14.02.23 - Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform "ebay"
Mit Urteil vom 12.05.2022 - V R 19/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über "ebay" veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausübt. Die Klägerin erwarb bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform "ebay" in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 Euro. Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.04.2012 - V R 2/11 entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist. Der BFH hat in seiner Zurückverweisung dem Finanzgericht aber aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nachzuholen.

14.02.23 - Eine engere Kooperation und Abstimmung von Bund und Ländern in der Behindertengleichstellung ist sinnvoll
Das Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht beeinträchtigt die Transparenz darüber, was gilt, und insbesondere über die Rechtsschutzmöglichkeiten. Das ist eine der Aussagen aus der Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorgelegt wurde. Darin heißt es zu der rechtswissenschaftlichen Evaluation weiter: "Eine engere Kooperation und Abstimmung von Bund und Ländern in der Behindertengleichstellung ist sinnvoll." Die Landes- und Kommunalverwaltung sei oft der erste Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Staat. Sie sei auch zentral für das Sozialrecht.

14.02.23 - Wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon
Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt. Amazons Betrieb des wichtigsten Handelsmarktplatzes im Bereich des E-Commerce räumt dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein, die eine weitreichende Regelsetzungsmacht für den Wettbewerb auf der Plattform umfasst. Mit den neuen Befugnissen, die gerade auch eine solche Regelsetzungsmacht eingrenzen sollen, können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher."


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