15.05.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit den Pentagon Papers über den Vietnamkrieg 1971 verbreitet sich der Begriff des "Whistleblowers" weltweit wie ein Leuchtfeuer.
Beim Vorliegen von Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße, insbesondere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, ist es die Pflicht der Unternehmensleitung (und auch in ihrem eigenen Interesse), diesen unmittelbar nachzugehen.



15.05.23 - Whistleblowing im DAX - Auswirkungen von HinSchG, LkSG, CSRD und CS3D-E
Seit den Pentagon Papers über den Vietnamkrieg 1971 verbreitet sich der Begriff des "Whistleblowers" weltweit wie ein Leuchtfeuer. Mittlerweise hat "das Phänomen der freiwilligen Aufdeckung illegaler, gefährlicher oder unethischer Verhaltensweisen" als Whistleblowing über politische Bereiche hinaus insbesondere im Wirtschaftsleben Bedeutung erlangt. Nun wird es auch auf verschiedenen Wegen vom deutschen und europäischen Gesetzgeber in eigenen Regelungsvorhaben aufgegriffen. Spätestens mit dem kürzlich verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz ("HinSchG") steht es wieder weit oben auf der Compliance-Agenda.

15.05.23 - Aufklärung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit Greenwashing
Nachdem kürzlich die Staatsanwaltschaft Öffentlichkeitswirksam gemeinsam mit zahlreichen Beamten des Bundeskriminalamtes ausrückte, um Beweismittel zu sichern, die im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf des Kapitalanlagebetrugs stehen sollen, waren Finanzprodukte, die im Verdacht stehen, die deklarierten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) nicht zu erfüllen, das Ziel der Ermittlungen. Ein Einzelfall? Weit gefehlt: ESG-bezogene Themen nähern sich den Compliance-Abteilungen deutscher Unternehmen immer schneller an und beschäftigen diese, neben #metoo-Delikten, inzwischen mit zunehmender Dringlichkeit.

15.05.23 - lnterne Untersuchungen in Deutschland - 2022: eine DICO-Studie
Beim Vorliegen von Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße, insbesondere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, ist es die Pflicht der Unternehmensleitung (und auch in ihrem eigenen Interesse), diesen unmittelbar nachzugehen. Zur Aufklärung eines solchen Verdachtssachverhalts wird regelmäßig eine interne Untersuchung eingeleitet. Bislang sind interne Untersuchungen in Deutschland gesetzlich kaum geregelt, so dass jedes Unternehmen selbst festlegen muss, wie es Compliance-Verstöße untersucht und zugleich vermeidet, im Zuge von deren Aufklärung eigene Rechtsbrüche zu begehen.


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