23.02.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft.
Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten.



23.02.23 - Interne Compliance-Maßnahmen bei Sanktionen
Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft. Das Sanktions- und Embargorecht der EU hat damit an Komplexität und Umfang noch einmal zugenommen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Ein robustes exportkontrollrechtliches Compliance-Management-System ist wichtiger denn je. Auf gemeinsamen Vorschlag der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik hat der Rat der EU am 6.10.2022 ein achtes Paket erheblicher Sanktionen gegen die Russische Föderation (Russland) wegen ihres Angriffskriegs gegen die Ukraine angenommen.

23.02.23 - Whistleblowing als Teil der Compliance-Kultur
Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Nach dem Gesetzentwurf müssen grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten, Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen.

23.02.23 - Aktuelle Rechtsprechung zur Corporate Governance
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I. Ob es plausible Gründe dafür gibt, eine UG beim Übergang zur regulären GmbH gegenüber der Neugründung einer regulären GmbH hinsichtlich der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals zu begünstigen, hat das OLG Düsseldorf entschieden.


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