25.01.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist bei Sachverständigen auf ein überwiegend positives Echo gestoßen.
Viele Unternehmen setzen private Standards bislang als zentrales Instrument ein, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen.


25.01.23 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
Überwiegend positiv war das Urteil von Sachverständigen zur geplanten Reform des Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Fusionen, Aufspaltungen sowie Umwandlungen der Rechtsform von Unternehmen in einer Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, mit dem die EU-Richtlinie 2019 / 2121 zur Änderung der EU-Richtlinie 2017 / 1132 "in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen" von Unternehmen (Umwandlungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Europäische Union will mit ihrer Richtlinie die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für EU-Kapitalgesellschaften erleichtern.

25.01.23 - Experten sehen Fortschritte in der Mitbestimmungsnovelle
Der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist bei Sachverständigen auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Mitbestimmung im europäischen Kontext unterbreitet. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der Linksfraktion, Lücken bei der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu schließen. Mit dem Gesetzentwurf soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, in der es um Änderungen der sogenannten Gesellschaftsrichtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen geht.

25.01.23 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Mangelnde Transparenz bleibt ein Hauptproblem
Viele Unternehmen setzen private Standards bislang als zentrales Instrument ein, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen. Eine aktuelle Studie der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zeigt aber, dass sich diese Industriestandards nicht dafür eignen, die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen. Besonders frappierend seien die Ergebnisse im Bereich der Transparenz. Laut Germanwatch stellt kaum ein Standard ausreichend Informationen für Unternehmen bereit, damit diese ihren Sorgfaltspflichten nachkommen können. Ein Teil scheint nicht einmal zu überprüfen, ob die gestellten Anforderungen tatsächlich umgesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass Scheinlösungen das EU-Lieferkettengesetz unterminieren.


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