30.05.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist seit einigen Jahren ein großer Diskussionspunkt in Deutschland.
Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Führung eines "Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten" (VTT) im Sinne des Datenschutzes ist keine Kür, sondern Pflicht.



30.05.23 - Einsatz einer intelligenten Software für das Vertragsmanagement hilft bei Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Vorgaben
Verträge bilden die juristische Grundlage jedes Geschäftsmodells: Kauf-, Miet- und Leasingverträge, Liefer- und Lieferantenverträge, Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen sowie Versicherungen, Abonnements oder Energieversorgung (und viele andere mehr): Verträge bilden den rechtlichen Rahmen, den jedes Unternehmen braucht, um langfristig und verlässlich planen und wirtschaften zu können. Umso erstaunlicher ist es, dass selbst größere mittelständische Betriebe oft noch über kein digitales Vertragsmanagement verfügen. "Die vorhandenen Verträge verteilen sich beispielsweise an mehreren Stellen im Unternehmen", unterstreicht Robin Schmeisser, Geschäftsführer der Fabasoft International Services GmbH, Anbieterin einer Vertragsmanagement-Software.

30.05.23 - Wie gesetzliche Krankenkassen die Einführung der elektronischen Patientenakte reibungslos umsetzen können
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist seit einigen Jahren ein großer Diskussionspunkt in Deutschland. Obwohl die elektronische Patientenakte (ePA) bereits seit 2021 von den Krankenversicherungen angeboten wird, wurde sie bis heute kaum genutzt. Nun will der Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung im Gesundheitsbereich vorantreiben. Was müssen Krankenversicherungen beachten, wenn sie ihre digitalen Dienste umstellen wollen, und welche Hürden sind für die reibungslose Implementierung zu beachten? Die Experten der Nevis Security AG haben fünf Tipps zusammengestellt. Ab dem 01. Januar 2024 müssen die Krankenkassen den Versicherten ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte einen sicheren, digitalen Zugang bereitstellen. Privat Krankenversicherte können seit 2022 die ePA nutzen. Vorausgesetzt, ihre Versicherung bietet dies bereits an. Bis 2025 soll die ePA als Opt-Out-Lösung realisiert werden. Patienten, die ihre Daten nicht in der elektronischen Akte gespeichert haben wollen, müssen dem aktiv widersprechen.

30.05.23 - Eine Überwachung durch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten kann dabei helfen, Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu minimieren
Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Führung eines "Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten" (VTT) im Sinne des Datenschutzes ist keine Kür, sondern Pflicht. Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Drittanbieter wie Cloud-Service-Provider, Marketingagenturen und Datenanalytik-Unternehmen, müssen Verarbeitungstätigkeiten festhalten und dokumentieren. Doch es gibt Ausnahmen von der Regel. Die Verarbeitungstätigkeiten an sich sind als wesentliche Vorgabe der DSGVO fest definiert, aber das Verzeichnis muss beständig angepasst und überwacht werden. Carmao gibt einen Überblick, wer Auskunft geben muss und worüber.


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