Google Street View gehe zu weit und zu schnell


Google Street View: Bundesregierung habe Vorlage eines verlässlichen Rechtsrahmens versäumt
Die Bundesregierung müsse umgehend einen Gesetzentwurf zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei solch weitgehenden Vorhaben wie Google Street View vorlegen

Start von Google Street View
Start von Google Street View wirft sehr grundsätzliche Fragen auf, Bild: Google

(16.08.10) - Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

"Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen.

Bei Google Street View handelt es sich zweifelsfrei um ein interessantes Projekt, welches aber eben sehr grundsätzliche Fragen aufwirft und denen man mit dem nun vorgesehenen Widerspruchsverfahren mit einer Frist von vier Wochen nicht annähernd gerecht wird. Was Google mit Street View plant, geht aber zu weit und zu schnell - und blendet diese grundsätzlichen Fragen zudem weitgehend aus.

Es ist das gute Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Widerspruch gegen Abbildungen einzulegen, die ihre Persönlichkeitsrechte berühren. Diesem Widerspruchsrecht trägt das von Google vorgesehene Widerspruchsrecht mit einer Frist von vier Wochen - zudem mitten in der Ferienzeit - nicht ansatzweise Rechnung, vielmehr muss das Widerspruchsverfahren bürgerfreundlich gesetzlich abgesichert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei solch weitgehenden Vorhaben wie Google Street View vorzulegen.

Bis dahin sollten alle Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Wahrung ihrer Grundrechte mit einigem Recht sorgen, von den Widerspruchsmöglichkeiten Gebrauch machen. Jeder sollte sich detailliert mit diesem Dienst auseinandersetzen und dann entscheiden ob er Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Häuserfassade einlegt oder nicht. Für Deutschland hat Google ab dem kommenden Montag die Möglichkeit geschaffen, vor dem Start von Street View einer Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses zu widersprechen.

Weitere Informationen zum vorgesehenen Widerspruchsverfahren und ein entsprechendes Musterschreiben sind im Blog zu Netzpolitik der SPD-Bundestagsfraktion zu finden (
http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik).

Es kann und darf nicht sein, dass ein Unternehmen den öffentlichen Raum im Netz privatisiert und den verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechten nur ansatzweise Rechnung trägt. Darüber hinaus müssen bei solch weitgehenden Vorhaben wie Google Street View Kommunen, Öffentlichkeit und Politik beteiligt werden, um die freie Zugänglichkeit der Abbildungen öffentlicher Räume zu wahren und die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten."

Fraktion Die Linke: Diskussion um Google Street View sei ein Armutszeugnis für die Bundesregierung
"Google Street View gibt es nicht erst seit gestern. Mit einer rechtzeitigen gesetzlichen Grundlage wären Diskussionen und Interpretationen um die umfassende Abbildung von Städten im Internet gar nicht aufgekommen. Nun stellen sich Politikerinnen und Politiker an die Spitze der Verpixelungsfront, die in der letzten oder der aktuellen Bundesregierung längst für Klarheit hätten sorgen können", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion Die Linke anlässlich der anhaltenden Debatte über die Straßenansicht von Google.

Korte sagte weiter:
"Auf Datenschutz achtet der Konzern nur, wenn es nicht anders geht. Im Fall Street View hat Google die Spielregeln aufgestellt, in Form von "Zusagen" an Datenschützer. Daher ist Verbraucherschutzministerin Aigner nun dazu verdammt, auf den guten Willen des Konzerns zu hoffen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger leider auch.

Google ist kein gemeinnütziger Verein, sondern ein gigantischer Konzern mit einer riesigen Markt- und Kapitalmacht, der handfeste finanzielle Interessen mit seinen Diensten verfolgt. Dass Google nicht der 'weiße Ritter' ist, als der er gerne gesehen werden möchte, dämmert mittlerweile immer mehr Politikern. Wenn aber jetzt führende Politiker von Union, SPD und FDP plötzlich ihre Bedenken oder gar Bauchschmerzen bezüglich Google Street View entdecken ist das schon reichlich scheinheilig. Das es bislang praktisch keinerlei gesetzliche Regelungen in diesem Bereich gibt und man auf exekutiver Ebene sträflich hinterherhinkt, wird schon lange angemahnt. Die Regierung beließ es lediglich bei Ankündigungen."
(SPD-Bundestagsfraktion: Fraktion Die Linke: ra)

Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW

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Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung
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Brennpunkt: Google Street View

Lesen Sie mehr (externe Links)
Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog
Zusagen von Google zum Internetdienst Google Street View


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Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.

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