Übertragung der E-Bilanz an Finanzbehörden
Die Finanz Informatik (FI), IT-Dienstleisterin der Sparkassen-Finanzgruppe, setzt bei der Übertragung der E-Bilanz für ihre 428 Sparkassen-Kunden auf die sichere und effiziente E-Bilanz-Outsourcing-Lösung von adept consult. Gemäß § 5b EStG sind bilanzierende Unternehmen dazu verpflichtet, zukünftig ihre Steuerbilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. alternativ die Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung in elektronischer Form (E-Bilanz) dem Finanzamt zu übermitteln.
Aufsichtsratsdokumente im virtuellen Datenraum
Bei der Volksbank Mittelhessen hält die Digitalisierung Einzug in die regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen. Haben sich die 20 Gremienmitglieder in der Vergangenheit klassischerweise zeitnah vor den Zusammenkünften per physischer Mappe informiert, geschieht dies heute im virtuellen Datenraum. Die von Brainloop entwickelte Lösung garantiert dabei ein hohes Maß an Sicherheit und Dokumentenschutz.
Zugang zu Bonitätsauskünfte über Unternehmen
Das Bochumer Werkzeug-Handelsunternehmen Wollschläger setzt seit Mitte Dezember 2011 in der Buchhaltung, im Vertrieb und im Einkauf auf die "Creditsafe Festpreis-Option" für Firmenauskünfte. Mit diesen prüft und überwacht Wollschläger die Bonität von Interessenten, Kunden und Lieferanten, um Zahlungs- und Lieferausfälle zu minimieren. Wollschläger erhält mit der Creditsafe Festpreis-Option unlimitierten Zugang zu Firmenauskünften über Unternehmen aus Deutschland und großen Teilen Europas.
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Im Außenhandel spielen heute über die reine Einfuhr- und Ausfuhranmeldung hinaus zahlreiche steuerliche und rechtliche Aspekte eine Rolle. Sanktionsverordnungen und Präferenzkalkulation sind hierfür nur zwei Beispiele. Hinzu kommt, dass Einfuhren, Ausfuhren und alle weiteren zollrechtlich relevanten Vorgänge zukünftig ausschließlich elektronisch über das ATLAS-Verfahren abgewickelt werden sollen. Zoll und Außenhandel sind heute derart komplex, dass Unternehmen sie - ähnlich wie Steuerangelegenheiten - nur noch mit Hilfe erfahrener Experten und einer leistungsstarken Software effizient und konform mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen abwickeln können.
Der III. Zivilsenat des BGH hatte unlängst über die Frage zu entscheiden, ob bzw. nach welchen Maßgaben eine Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbare Handlungen eines von ihr eingesetzten Handelsvertreters dem geschädigten Anleger gegenüber haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012 - III ZR 148/11).