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Beibehaltung der Regelungskompetenz


12. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) fordert: Unternehmerische Freiräume durch Regulierung nicht weiter einschränken
Selbstregulierungskräften der deutschen Wirtschaft vertrauen - Einzelkritik am Kodex spiegelt nicht Meinung der Wirtschaft wieder


(23.08.13) - Der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Klaus-Peter Müller, appellierte zur Eröffnung der 12. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in Berlin an die Politik, den Selbstregulierungskräften der deutschen Wirtschaft zu vertrauen, die sich in den Kodex-Empfehlungen für börsennotierte Unternehmen manifestieren. Nach Ansicht der Kommission darf im unternehmerischen Bereich nicht alles und jedes einer zwingenden gesetzlichen Regulierung unterworfen werden.

"Der Gesetzgeber sollte bei allen Regulierungsvorhaben nicht vergessen, dass die Freiräume für unternehmerische Entscheidungen durch zwingende Normen nicht immer weiter eingeschränkt werden dürfen", sagte Müller. Der Kodex ist als anerkanntes Instrument der Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft fest etabliert. Wissenschaftliche Umfragen unter Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden zeigen, dass die Arbeit der Kommission keiner grundsätzlichen Ablehnung der Wirtschaft gegenübersteht.

Einer Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) zufolge, haben 20 12 mehr als 70 Prozent aller befragten Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden bestätigt, dass der Kodex seine Aufgabe zur Verbesserung der Unternehmensführung erfüllt hat. Eine klare Mehrheit (63,3 Prozent) sprach sich auch für die Beibehaltung der Regelungskompetenz bei der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und gegen eine Übertragung auf den Gesetzgeber aus.

Diese Ergebnisse spiegeln sich auch in dem Meinungsbild des vergangenen Deutschen Juristentags wider.

Mit Blick auf die aktuelle Kritik sagte Klaus-Peter Müller: "Es hat immer einzelne Stimmen gegeben und es wird sie auch immer geben, die die Kodexkommission und den Kodex für überflüssig halten. Das akzeptieren und respektieren wir." Diejenigen, die auch in Zukunft auf Selbstregulierung setzen, sollte dies aber nicht irritieren. "Statt vom Spielfeldrand Kritik zu üben, sollte man Verantwortung übernehmen und es besser machen." (DCGK)

DCGK: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Governance Kodex

Verbesserungen auf hohem Niveau

  • Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

    Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.

  • Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.

  • Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.

  • Public Corporate Governance Kodizes

    Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.

  • Grundsätze für gute Unternehmensführung

    Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

  • Bilanz zum Thema "Corporate Governance"

    Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.

  • Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.

  • Governance: Steigende Akzeptanz

    Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

  • Kodex in Deutschland

    Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

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