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Energieregulierung und Leitungswettbewerb


OLG bestätigt Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur zum Leitungswettbewerb im Gasbereich
Bundesnetzagentur: Entscheidungen des OLG zum Fernleitungswettbewerb seien wegweisend für die Zukunft der Energieregulierung


(28.04.10) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute die letzte anhängige Beschwerde eines überregionalen Fernleitungsnetzbetreibers gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Leitungswettbewerb im Gasbereich zurückgewiesen. Im September und Oktober 2008 hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Fernleitungsnetzbetreiber keinem bestehenden oder potentiellen Wettbewerb ausgesetzt sind und die Unternehmen zu einer kostenorientierten Entgeltbildung verpflichtet.

Gegen diese Entscheidungen hatten alle zehn betroffenen Netzbetreiber Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. "Die heutige Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur zum Wettbewerb im Gasfernleitungsnetz", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber hatten der Behörde angezeigt, dass sie sich im Leitungswettbewerb befinden und deshalb von der kostenorientierten Entgeltbildung befreit sind. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführte Wettbewerbsprüfung kam hingegen zu dem Ergebnis, dass die betroffenen Netzbetreiber über eine dominierende Marktmacht verfügen und daher nicht durch den Wettbewerb kontrollierte Verhaltensspielräume besitzen. Dementsprechend hat die Bundesnetzagentur die Unternehmen zu einer kostenorientierten Entgeltregulierung und ab dem Jahr 2010 zur Anwendung der Anreizregulierung verpflichtet.

"Die Entscheidungen des OLG zum Fernleitungswettbewerb sind wegweisend für die Zukunft der Energieregulierung", betonte Kurth. "Bei der Prüfung hat das OLG Düsseldorf nach Indikatoren für Wettbewerb gesucht und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Wechselraten, das Preissetzungsverhalten und insbesondere die Kapazitätssituation gelegt. Keinem der Unternehmen ist es gelungen, den Nachweis für bestehenden oder potentiellen Leitungswettbewerb zu führen."

Nun wurde über die letzte noch offene Beschwerde der Statoil Deutschland Transport GmbH entschieden. In vorangegangenen Verfahren hatte das OLG Düsseldorf schon die Beschwerden von Dong Energy Pipelines GmbH, Eni Gas Transport Deutschland S.p.A, Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH, Ontras - VNG Gastransport GmbH, Thyssengas GmbH und Wingas Transport GmbH & Co. KG zurückgewiesen. Die E.ON Gastransport GmbH hatte ihre Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur bereits vor einer Entscheidung des OLG Düsseldorf zurückgenommen.

Gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist noch die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich. Alle anderen Unternehmen hatten von einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof abgesehen. Unabhängig davon haben die Unternehmen die Möglichkeit, zwei Jahre vor Beginn der nächsten Regulierungsperiode, also bereits Ende 2010, erneut Leitungswettbewerb anzuzeigen und eine neue Wettbewerbsprüfung zu veranlassen. (Bundesnetzagentur: ra)


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