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Welle unerlaubter Telefongewinnversprechen


Bundesnetzagentur: Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin wegen unerlaubter Telefongewinnversprechen
Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010 erlassen


(19.05.10) - Die Bundesnetzagentur hat am 14.05.2010 wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin angeordnet. Damit hat sie umgehend auf Beschwerden von Verbrauchern reagiert, die ihr am Vormittag desselben Tages bekannt wurden.

In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets bzw. von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau Lara Stern die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.

Zusätzlich hat die Bundesnetzagentur zu der missbräuchlich eingesetzten Rufnummer (0)9005 673 400 ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010 erlassen. Den Netzbetreibern ist es danach untersagt, Entgelte für Anrufe auf diese Rufnummer ab dem 12. Mai 2010 in Rechnung zu stellen bzw. nach bereits erfolgter Rechnungslegung die Inkassierung dieser Forderungen zu betreiben.

Neben der bereits zum Einsatz gekommenen Rufnummer (0)9005 673 400 hat die Bundesnetzagentur auch die Abschaltung aller weiteren (0)900er Rufnummern des Turiner Diensteanbieters verfügt. Durch die präventive Abschaltung dieser neun Rufnummern will die Bundesnetzagentur bereits jetzt möglichen künftigen Wellen von Gewinnanrufen über diese Rufnummern einen Riegel vorschieben.

Weitere Informationen können den "Aktuellen Hinweisen" und der Maßnahmenliste auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur entnommen werden. (Bundesnetzagentur: ra)


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