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Persönlichkeitsrechte im Internet


Andrea Voßhoff fordert: Bei Cookies endlich Rechtssicherheit schaffen
Telemediengesetz immer noch nicht an die ePrivacy-Richtlinie angepasst

(06.03.15) - Die Anpassung des Telemediengesetzes an die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) ist auch nach mehreren Jahren noch nicht erfolgt.

Während die Richtlinie für den Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien zur Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet die Einwilligung des Betroffenen vorschreibt, gewährt ihm das Telemediengesetz hierfür lediglich ein Widerspruchsrecht.

Dazu erklärte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff: "Für die betroffenen Nutzer bedeutet dies, dass sie ihre Persönlichkeitsrechte im Internet nur eingeschränkt wahrnehmen können. Der deutsche Gesetzgeber muss endlich handeln, damit ihnen diese Rechte nicht länger vorenthalten werden."

Um nochmals die Umsetzung in nationales Recht anzumahnen, hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine entsprechende Entschließung verabschiedet. (BfDI: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

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    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Koalition für die 21. Wahlperiode wird öffentlich debattiert, das IFG abzuschaffen.

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    "Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

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    Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.

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