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Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes


Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft
Eine Sicherheitsüberprüfung kann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der eignen Person durchgeführt werden


(07.06.10) - In Fällen des personellen Geheimschutzes und des Sabotageschutzes soll durch eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung ausgeschlossen werden, dass Personen Umgang mit Verschlusssachen oder Zugang zu sicherheitsempfindlichen Stellen haben, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt.

Wer von einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) betroffen sind, sollte das neue Faltblatt "Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft" lesen, das vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) herausgegeben wurde. Es soll dabei helfen, das Verfahren besser zu durchschauen, die eigenen Rechte zu kennen und insbesondere das eigene Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. (BfDI: ra)

Hier erhalten Sie das BfDI-Faltblatt: "Datenschutz im personellenGeheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft" (externer Link)
(BfDI: ra)


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