Anpassungen in der Adäquanzentscheidung
Andrea Voßhoff begrüßt die Forderung der Artikel-29-Gruppe beim "EU-US Privacy Shield" nachzubessern
Zweifel, ob die Ombudsperson, deren Einrichtung als erheblicher Fortschritt gewertet wird, mit hinreichenden Befugnissen ausgestattet und in genügendem Maße unabhängig ist
In einer Stellungnahme zur Forderung der Artikel-29-Gruppe beim "EU-US Privacy Shield" nachzubessern, sagte Andrea Voßhoff: "Sicherlich ist es erkennbar, dass das Privacy Shield Verbesserungen im Vergleich zur Vorgängerübereinkunft Safe Harbor enthält. Gleichwohl ist die Kommission angesichts der in der Stellungnahme der Artikel-29-Gruppe aufgezeigten Bedenken und offenen Fragen in der Pflicht, in Verhandlungen mit den US-amerikanischen Partnern die erforderlichen Anpassungen in der Adäquanzentscheidung vorzunehmen, um ein erneutes Scheitern vor den europäischen Gerichten zu vermeiden."
In ihrer Stellungnahme vom 13.04.2016 hat die Artikel-29-Gruppe herausgearbeitet, dass das vorgelegte Privacy-Shield derzeit noch kein Datenschutzniveau bereitstellt, das - entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im Schrems-Urteil vom 06.10.2015 - dem in Europa der Sache nach gleichwertig ist.
So hat die Gruppe unter anderem Zweifel, ob die Ombudsperson, deren Einrichtung als erheblicher Fortschritt gewertet wird, mit hinreichenden Befugnissen ausgestattet und in genügendem Maße unabhängig ist. Auch werden erhebliche Bedenken wegen des weitgehenden Fehlens von Begrenzungen der Datenspeicherungsdauer durch im Privacy-Shield zertifizierte Unternehmen erhoben. (BfDI: ra)
eingetragen: 24.04.16
Home & Newsletterlauf: 17.05.16
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