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Erwerb von elektronischem Geld


Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert: Anonyme Prepaid-Verfahren weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich
Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro im Monat

(14.12.11) - Anders als ursprünglich von der Deutschen Bundesregierung vorgesehen, sollen Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro (im Monat) vorgeschrieben werden. Damit wird eine Forderung, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, im Gesetzgebungsverfahren aufgestellt hat und die von den Datenschutzbeauftragten der Länder unterstützt wurde, jedenfalls teilweise erfüllt.

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäsche mit breiter Zustimmung angenommen. Mit diesem Gesetz sollen – so die Begründung - festgestellte Defizite bei geldwäscherechtlichen Normen beseitigt werden.

Geldwäsche bedeutet, dass illegal erwirtschaftetes Geld zum Beispiel aus dem Drogenhandel in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf fließt. (BfDI: ra)


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Meldungen: Datenschutz und Compliance

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  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

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    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

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    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

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