Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Tätigkeitsbericht zu Informationsfreiheit


Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf Informationszugang
Der Tätigkeitsbericht über die Jahre 2012 und 2013 umfasst einen Zeitraum, in dem noch Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar des Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten inne hatte

(26.05.14) - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt. Wie aus der Unterrichtung (18/1200) hervorgeht, haben sich im Berichtszeitraum 397 Bürger an den Bundesbeauftragten gewandt, "um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf Informationszugang oder Auskünfte zum Informationsfreiheitsrecht zu erhalten". Das entspreche einem Anstieg von 43 Prozent im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum.

Im Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge 191 Eingaben und im Jahr darauf 206 Eingaben verzeichnet. 2012 hatten dabei laut Vorlage Bürger in 122 Fällen ihr Recht auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als verletzt angesehen, während es in 69 Fällen um allgemeine Auskünfte zur Anwendung des IFG ging. 2013 hatten laut Unterrichtung 147 Bürger ihr Recht auf Informationszugang als verletzt angesehen, während sich die Zahl der allgemeinen Anfragen auf 59 reduzierte.

Der Tätigkeitsbericht über die Jahre 2012 und 2013 umfasst einen Zeitraum, in dem noch Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar des Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten inne hatte. Voßhoff hatte ihr Amt am 6. Januar 2014 übernommen. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen