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Transparenzgesetz für Hamburg


Hamburg belegt in Sachen transparente Verwaltung auch einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer
Kernstück des Transparenzgesetzes ist das öffentliche Informationsregister, in das die Verwaltung zukünftig eine Vielzahl von Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften einstellt


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(19.06.12) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt den Entwurf für ein Hamburger Transparenzgesetz, auf den sich die Bürgerschaftsfraktionen der SPD, CDU, GAL, FDP und Die Linke gemeinsam mit der Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" geeinigt haben.

"Das neue Transparenzgesetz schafft nicht nur die Voraussetzungen für einen bürgerfreundlichen Informationszugang, Hamburg belegt damit in Sachen transparente Verwaltung auch einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer. Entscheidend kommt es nun künftig darauf an, das Gesetz mit Leben zu füllen und es in der Verwaltungspraxis auch wirksam umzusetzen", sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Kernstück des Entwurfs ist das öffentliche Informationsregister, in das die Verwaltung zukünftig eine Vielzahl von Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften einstellt. Das Gesetz gibt konkret vor, welche Daten im Informationsregister zu veröffentlichen sind. In Zukunft können dann Bürgerinnen und Bürger ohne individuellen Antrag dort Einsicht nehmen und sich über das Verwaltungshandeln informieren.

Auch die Grundlagen, die zu den Entscheidungen geführt haben, erfahren Bürgerinnen und Bürger so aus erster Hand. Für Interessierte ohne Internetzugang soll ein Zugang über öffentliche Terminals, zum Beispiel in den Bücherhallen, ermöglicht werden. Das Informationsregister bietet nicht zuletzt auch der Presse ganz neue Recherchemöglichkeiten. Weiter wird durch das Transparenzgesetz der antragsgebundene Informationszugang, der bisher durch das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz geregelt war, noch einmal ausgeweitet, indem die Ablehnungsgründe reduziert werden.

Allerdings kann der Zugang zu Informationen nicht völlig uneingeschränkt gewährt werden. Wo persönliche Daten des Einzelnen und damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffen sind, muss eine Grenze gezogen werden. "Der Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt bleiben. Uns fällt als Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde die wichtige Aufgabe zu, bei der Umsetzung sowohl die Belange der Transparenz als auch des Datenschutzes miteinander auszugleichen. Hierfür werden wir sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den auskunftspflichtigen Stellen beratend und rechtswahrend zur Verfügung stehen", sagte Caspar weiter. (HmbBfDI: ra)

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Meldungen: Datenschutz und Compliance

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Diese Entscheidung hat weit reichende Folgen. Sie betreffen nicht nur das Antiterrordateigesetz, sondern auch zahlreiche weitere Sicherheitsgesetze und die zukünftige Arbeit der Sicherheitsbehörden. Zentrale Regelungen des Gesetzes sind verfassungswidrig."

Technologischer Datenschutz muss gestärkt werden Anlässlich der Vorstellung seines 24. Tätigkeitsberichts zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012 erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Der Tätigkeitsbericht zeigt anhand vieler Beispiele, wie die Bedeutung datenschutz-rechtlicher Fragen in nahezu allen Bereichen unseres Lebens zunimmt. Nicht nur jüngere Menschen können sich ein Leben ohne Smartphone und Internet nicht mehr vorstellen. In vielen Alltagsgegenständen - vom Auto über den Stromzähler bis zum Fernseher - erleichtern Computerchips unser Leben, zugleich erfassen sie aber auch Daten über das Verhalten der Nutzer. Zeitgemäße Regelungen zum Umgang mit der Informationstechnik sind deshalb dringlicher denn je."

Leitfaden von Facebook umgarnt Politiker Am 14. April 2013 stellte die Facebook Germany GmbH laut Angaben der ULD einen "Leitfaden für Politiker und Amtsträger" vor, in dem auf 21 Seiten Politiker und Amtsträger dazu animiert werden sollen, Accounts und Fanpages bei Facebook einzurichten, für sich zielgruppenspezifisch zu werben und zugleich den eigenen Erfolg über "Facebook Insights" zu analysieren. Ziel des Leitfadens ist es weniger, politisch Verantwortliche zu einer besseren Selbstdarstellung zu bringen. Das Interesse an deren Selbstvermarktung werde vielmehr genutzt, um über diese noch mehr Traffic bei dem Werbeportal zu generieren und zugleich die politische und gesellschaftliche Akzeptanz von Facebook zu erhöhen. Dieses Ziel sei wegen der einmütigen Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) verständlich, die nach umfassenden Analysen feststellten, dass Facebook in vieler Hinsicht gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt.

Datenschutz bei Google Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gegenüber der Google Inc. eine Kontrolle der derzeitigen Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten angekündigt. Den Hintergrund bilden die neuen Datenschutzbestimmungen Googles. Sie wurden trotz erheblicher Bedenken der in der Art. 29-Datenschutzgruppe auf EU-Ebene zusammengeschlossenen nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden im März 2012 durch Google in Kraft gesetzt.

ULD-Engagement in Sachen Datenschutz Der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein legt seinen 34. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2011 bis 2013 vor. Auf 169 Seiten wird darin beschrieben, was die Dienststelle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in den letzten zwei Jahren tat, um angesichts globaler technischer Herausforderungen und ökonomischer Interessen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein Geltung zu verschaffen.

Datenschutzgerechte De-Mail Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat Empfehlungen zur sicheren Nutzung von De-Mail veröffentlicht. Peter Schaar sagte: "De-Mail bietet - anders als die normale E-Mail - die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit können die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden. Allerdings sind Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können. Mit diesen Empfehlungen möchte ich über den sicheren Einsatz von De-Mail informieren."

Unzureichendes Datenschutzniveau in den USA Angesichts der zunehmenden - auch wirtschaftlichen - Bedeutung elektronischer Transaktionen stellt sich aber auch die Frage nach einem gemeinsamen Datenschutzniveau auf beiden Seiten des Atlantiks. Schon seit längerer Zeit kämpfen US-Vertreter (auch aus der Obama-Administration) gegen Pläne für einen verbesserten europäischen Datenschutz. Ihnen sind schon die bestehenden Datenschutzstandards in der Europäischen Union zu streng.

Aus Datenschutzsicht erhebliche Mängel Auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages für den 30. Januar 2013 standen sowohl der ursprüngliche Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz als auch ein kürzlich überraschend vorgelegter Änderungsentwurf hierzu. Die Datenschutzkonferenz hatte den Regierungsentwurf bereits im Frühjahr 2011 kritisiert, weil er aus Datenschutzsicht erhebliche Mängel aufweist. Mit ihrer Entschließung wendet sich die Datenschutzkonferenz aber auch gegen den Änderungsentwurf, mit dem das Datenschutzniveau für die Beschäftigten in einigen wesentlichen Bereichen noch weiter abgesenkt werden würde.

Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, äußerte sich zur Weitergabe von Meldedaten. Schaar sagte: "Meldedaten sollten zukünftig nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Bei den Meldedaten handelt es sich um Pflichtangaben, die die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat machen müssen."

Entwicklungen zum Beschäftigtendatenschutz Für alle überraschend hat die Bundesregierung angekündigt, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz, das viele insbesondere aufgrund der geplanten Einführung der auch für Deutschland künftig geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der seit mehreren Jahren währenden Diskussion um seinen Inhalt längst abgeschrieben hatten, nun doch zeitnah in geltendes Recht umgesetzt werden soll.