Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
Schutz vor rassistischer Diskriminierung sowie vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) stärken. Ihrem Antrag (19/24431) zufolge, soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorzulegen. Danach soll die ADS künftig als Bundesoberbehörde errichtet und deren Leitung künftig auf Vorschlag einer Fraktion oder der Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke durch den Bundestag gewählt werden.
Durch die Schließung bestehender Lücken im privaten und öffentlichen Bereich soll der Schutz vor rassistischer Diskriminierung sowie vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) deutlich verbessert werden, und die finanzielle und personelle Ausstattung der ADS soll deutlich aufgestockt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 05.02.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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