AfD-Fraktion fordert Ende des Green Deals der EU


Green Deal und Neues Europäisches Bauhaus beenden – Für eine selbstbestimmte Zukunft europäischen Lebens, Wohnens und Bauens in Freiheit
Keine digitalen Logbücher des europäischen Gebäudebestandes und keine zentrale Datenbank zum Gebäudebestand und zur Energieeffizienz



Die AfD-Fraktion spricht sich dafür aus, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen nur zu teilen, "wenn sie nationalstaatliche Interessen fördern". Außerdem soll die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union darauf hinwirken, den Green Deal zu beenden, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/11451). Sämtliche Regelungen der Europäischen Union im Rahmen des Green Deals, die die nationale und digitale Souveränität Deutschlands einengen würden, sollten verhindert werden. Dazu zählt die AfD-Fraktion insbesondere Bestrebungen, nationale, regionale und lokale Behörden eng mit den Organen und beratenden Einrichtungen der Europäischen Union zu verbinden.

Außerdem spricht sich die Fraktion dagegen aus, digitale Logbücher des europäischen Gebäudebestandes anzulegen und eine zentrale Datenbank zum Gebäudebestand und zur Energieeffizienz einzuführen. Im Rahmen der Europäischen Union soll die Bundesregierung auch darauf hinzuwirken, dass das "Neue Europäische Bauhaus" beendet wird. Die AfD-Fraktion befürchtet eine fortlaufende Aushebelung des Subsidiaritätsprinzips.

Die Europäer würden darüber getäuscht, "dass eine Zentralregierung die Mitgliedstaaten vereinheitlicht und sich anschickt, sie mittels digitaler Kontrolle zu überwachen", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.05.24
Newsletterlauf: 29.07.24


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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

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