Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse


Netzagentur macht keine Aussagen über Stromausfälle
Versorgungsunterbrechungen bei Netzbetreibern in Rheinland-Pfalz und im Saarland im Jahr 2021




Um eine hohe Güte der ermittelten durchschnittlichen Stromausfalldauer je versorgtem Verbraucher auf Bundes- und Landesebene gewährleisten zu können, werden die übermittelten Datensätze aller vom Paragrafen 52 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betroffenen Stromnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert. Derzeit befinde sich die Bundesnetzagentur für das Berichtsjahr 2021 noch in der Plausibilisierungsphase und könne daher keine Aussage über die Versorgungsunterbrechungen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland für das Jahr 2021 treffen.

Das geht aus einer Antwort (20/1998) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1704) der AfD-Fraktion hervor. Weiter heißt es darin, eine Weitergabe netzbetreiberbezogener Daten an Dritte durch die Bundesnetzagentur sei nicht zulässig. Informationen über Versorgungsunterbrechungen seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweilig betroffenen Unternehmens.

Die Abgeordneten hatten gefragt, wie viele Versorgungsunterbrechungen bei Betreibern von Energieversorgungsnetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 gemeldet worden sind, welche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsunterbrechungen die Netzbetreiber dargelegt haben und welche durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher für das letzte Kalenderjahr angegeben worden sind.

Vorbemerkung der Fragesteller
Gemäß § 52 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, der Bundesnetzagentur bis zum 30. April eines Jahres alle in ihrem Energieversorgungsnetz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen in einem Bericht zu melden. Der Bericht hat mindestens den Zeitpunkt und die Dauer der Versorgungsunterbrechung, das Ausmaß der Versorgungsunterbrechung sowie die Ursache der Versorgungsunterbrechung zu enthalten. Darüber hinaus haben die Netzbetreiber die Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsunterbrechungen darzulegen und die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher für das letzte Kalenderjahr anzugeben.

Die von den Netzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldeten Versorgungsunterbrechungen können nur dem jeweiligen Netzgebiet des Netzbetreibers zugeordnet werden. Bei Netzbetreibern, deren Netzgebiet sich über mehrere Bundesländer erstreckt, erfolgt die Zuordnung der Versorgungsunterbrechungen zu einem Bundesland anhand des Firmensitzes des Netzbetreibers.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 23.08.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen