Bundesrat enttäuscht über Vorlage zu EEG


EEG: "Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen"
Die Bundesregierung erklärt in einer Gegenäußerung, das Engagement des Bundesrats für einen "beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland" zu begrüßen



Der Bundesrat hat sich enttäuscht zur Vorlage der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gezeigt. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24234) vorgelegt hat.

Außerdem hätte "mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG" ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. "Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen - im Hinblick auf das bestehende System - begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann", bilanziert der Bundesrat.

Er schlägt zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.

Die Bundesregierung erklärt in einer Gegenäußerung, das Engagement des Bundesrats für einen "beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland" zu begrüßen. Der Gesetzentwurf zum "EEG 2021" verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrats lehnt die Bundesregierung gleichwohl ab. "An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen", heißt es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.

Zu den Mieterstrom-Vorschlägen erklärt die Bundesregierung, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 21.01.21



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen