Ministerium prüft KBV-Beraterverträge


Aufsichtsrechtliche Konsequenzen aus der Beauftragung einer Politikberatungs-Agentur durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die Prüfung im BMG zur Beauftragung der Agentur für Politikberatung durch die KBV ist noch nicht abgeschlossen



Das Bundesgesundheitsministerium hat die Prüfung einer umstrittenen Auftragsvergabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) noch nicht abgeschlossen. Das geht aus der Antwort (18/10297) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10131) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der KBV-Vorstand soll ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren mit einer Agentur für Politikberatung einen Vertrag über Beratungsleistungen und Coaches geschlossen haben. Das Ministerium hat die Rechtsaufsicht über die KBV.

Die KBV habe nach den zur Verfügung gestellten Informationen zwei Verträge mit unterschiedlichen Beratungsleistungen bei der Agentur abgeschlossen, heißt es in der Antwort. Auftraggeber sei jeweils der Vorstandsvorsitzende der KBV gewesen. Der erste Auftrag datiere vom Mai 2015, der zweite vom Januar 2016. Für den ersten Auftrag seien rund 55.000 Euro abgerechnet worden, für den zweiten rund 145.000 Euro.

Was die Frage eines etwaigen Verstoßes gegen rechtliche Bestimmungen angehe, habe die KBV dem Ministerium mehrere Rechtsgutachten vorgelegt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Die rechtliche Überprüfung dauere noch an.

Die KBV steht schon länger wegen umstrittener Finanzgeschäfte in der Kritik. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 07.12.16


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