Beschwerden gegen Amazon


Amazon: Auf die Frage nach Maßnahmen zum Wettbewerbserhalt verweist die Bundesregierung auf das Kartellrecht
Zudem setze sich die im September eingesetzte Kommission "Wettbewerb 4.0" vor allem mit Fragestellungen rund um Plattformmärkte auseinander



Das Bundeskartellamt hat 2018 insgesamt 73 Beschwerden von Marktplatzhändlern gegen Amazon erhalten (Stichtag 28.12.2018). Wie aus der Antwort (19/6859) auf eine Kleine Anfrage (19/6462) der FDP-Fraktion hervorgeht, entfällt der größte Teil davon auf die Zeit seit Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens, das das Bundeskartellamt am 29. November 2018 gegen Amazon eingeleitet hat

In diesem Verfahren gehe es darum, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überpüfen, erklärt die Bundesregierung weiter.

Auf die Frage nach Maßnahmen zum Wettbewerbserhalt verweist die Bundesregierung auf das Kartellrecht. Zudem setze sich die im September eingesetzte Kommission "Wettbewerb 4.0" vor allem mit Fragestellungen rund um Plattformmärkte auseinander. Vorschläge eines Gutachtens zur Modernisierung der Misssbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen würden derzeit geprüft, die Ergebnisse sollen bei der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen berücksichtigt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 08.03.19


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