Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer


Abschlussprüfer: Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren
Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS




Objektivität und Unabhängigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) sind nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung durch umfangreiche Vorgaben und Kontrollinstrumente gesichert. In der Antwort (18/12753) auf eine Kleine Anfrage (18/12529) der Fraktion Die Linke verweist die Bundesregierung auf mehrere Richtlinien, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS überwacht. Die APAS als Abteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Arbeit von Prüfungsgesellschaften kontrollieren.

Die Linksfraktion hatte vor dem Hintergrund von Vorfällen in den USA nach möglichen Interessensverquickungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben gefragt.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung nun verschiedene Regelungen auf, nach denen etwa Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren dürfen. Außerdem gingen Verordnungen über gängige Vorgaben hinaus und fassten mögliche Befangenheitsaspekte weit enger als auf EU-Ebene festgelegt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 21.07.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen