Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer


Abschlussprüfer: Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren
Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS




Objektivität und Unabhängigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) sind nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung durch umfangreiche Vorgaben und Kontrollinstrumente gesichert. In der Antwort (18/12753) auf eine Kleine Anfrage (18/12529) der Fraktion Die Linke verweist die Bundesregierung auf mehrere Richtlinien, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS überwacht. Die APAS als Abteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Arbeit von Prüfungsgesellschaften kontrollieren.

Die Linksfraktion hatte vor dem Hintergrund von Vorfällen in den USA nach möglichen Interessensverquickungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben gefragt.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung nun verschiedene Regelungen auf, nach denen etwa Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren dürfen. Außerdem gingen Verordnungen über gängige Vorgaben hinaus und fassten mögliche Befangenheitsaspekte weit enger als auf EU-Ebene festgelegt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 21.07.17


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