Transparenz bei Gesetzentwürfen
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
Durch die Veröffentlichung der Gesetzentwürfe seien mögliche Änderungen transparent nachvollziehbar
Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden grundsätzlich auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/6989 / 19/6988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6618) zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden, Änderungen seien daraufhin nicht erfolgt.
Referentenentwurf ohne Änderung
Durch die Veröffentlichung der Gesetzentwürfe seien mögliche Änderungen transparent nachvollziehbar. Es seien im Falle dieses Gesetzentwurfs Rückmeldungen von vier Richterverbänden eingegangen, die jedoch keine inhaltlichen Stellungnahmen enthalten hätten. Infolge der Verbändeanhörung habe der Referentenentwurf keine Änderungen erfahren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 25.03.19
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