Datenzugang zu Social-Media-Plattformen


Desinformation und intransparente Einflussnahme im Internet eine Gefahr für die Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft
Zu den von der Europäischen Kommission im Internet vorgeschlagenen Maßnahmen gehöre auch die Ausarbeitung eines ehrgeizigen Verhaltenskodex (EU Code of Practice on Disinformation), den die Bundesregierung begrüßt



"Desinformation" und intransparente Einflussnahme im Internet, insbesondere durch die Verbreitung über Social-Media-Plattformen, können eine Gefahr für die Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft darstellen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10595) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10177).

Die abstrakten Gefahren für die Europawahl, insbesondere durch Desinformation oder Cyberangriffe, habe die Europäische Kommission mit ihren Mitteilungen vom 26. April 2018 ("Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept", COM(2018) 236 final) und vom 12. September 2018 ("Freie und faire Europawahlen gewährleisten", COM(2018) 637 final) sowie mit ihrer Empfehlung zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz, zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament und dem Aktionsplan gegen Desinformation vom 5. Dezember 2018 dargelegt.

Zu den von der Europäischen Kommission im Internet vorgeschlagenen Maßnahmen gehöre auch die Ausarbeitung eines ehrgeizigen Verhaltenskodex (EU Code of Practice on Disinformation), den die Bundesregierung begrüßt. Online-Plattformen wie Facebook, Google und Twitter sowie die Werbeindustrie hätten sich darin freiwillig dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen manipulatives Verhalten und zur Erhöhung der Transparenz und zum Schutz der Integrität der bevorstehenden Wahlen zu ergreifen. Forschung könne einen wichtigen Beitrag leisten, die möglichen Auswirkungen von Desinformationen auf demokratische Entscheidungsprozesse besser zu verstehen und diesen effektiv entgegenwirken zu können.

Gute Rahmenbedingungen für die Wissenschaft seien ein zentrales Anliegen, dies umfasse auch einen guten Zugang von Forschenden zu Daten. Dabei würden sich Fragen des Datenzugangs für die Forschung - auch beim Zugang zu den Daten der Social-Media-Plattformen - in einem rechtlichen Spannungsfeld bewegen, in dem verschiedene Rechtsgüter in einen Ausgleich gebracht werden müssen, unterstreicht die Bundesregierung. Dabei erfolge in den aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Interessenausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz persönlicher Daten/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) und Interessen an dem Zugang zu Daten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 26.08.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen