Neue Pflichten bei Kryptowährungen


Standards und rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und ICOs
Verbesserung der Geldwäscheprävention



Beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen sollen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6975) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6427) mit. Zur Verbesserung der Geldwäscheprävention sehe die Richtlinie (EU) 2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) vor, dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten.

Dies gelte auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen. Die Vorgaben seien bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Die Umsetzung werde derzeit vorbereitet, teilt die Bundesregierung mit.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld gab am 28. Oktober 2018 ein Interview im Handelsblatt über Standards und die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und virtuellen Börsengängen sog. ICOs (Initial Coin Offerings). Er sprach sich u. a. dafür aus, dass Kryptowährungen künftig als Rechnungseinheiten im finanzregulatorischen Sinne eingestuft werden müssen, um sie verwaltungstechnisch beaufsichtigen zu können. Allgemein vertrat Felix Hufeld die Auffassung, dass es weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf, um die Finanzregulierung rund um Kryptowährungen und ICOs zukunftsfest zu machen.

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 11.03.19



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