Langzeitarbeitslosigkeit: Manipulierte Erfassung


Statistische Erfassung der Langzeitarbeitslosigkeit: Arbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres ein Jahr lang kein Angebot für eine Beschäftigung erhalten haben, fall aus der Arbeitslosenstatistik heraus
Die Dauer der Arbeitslosigkeit wird nach Unterbrechungen wie einer Qualifizierungsmaßnahme immer wieder neu gemessen

(22.09.15) - Die Deutsche Bundesregierung plant nicht, die sogenannten schädlichen Unterbrechungen bei der Erfassung der Langzeitarbeitslosigkeit abzuschaffen. Das teilt sie in einer Antwort (18/5757) auf eine Kleine Anfrage (18/5662) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Nach dem Prinzip der "schädlichen Unterbrechung" wird die Dauer der Arbeitslosigkeit nach Unterbrechungen wie einer Qualifizierungsmaßnahme immer wieder neu gemessen.

Das hat zur Folge, dass ein Arbeitsloser, nach einer solchen Maßnahme nicht mehr als langzeitarbeitslos gilt, obwohl er länger als ein Jahr arbeitslos ist und weder vor noch nach dieser Maßnahme eine Arbeit gefunden hat. Auch an der sogenannten 58er-Regelung soll sich nach Auffassung der Bundesregierung nichts ändern. Diese besagt, dass Arbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres ein Jahr lang kein Angebot für eine Beschäftigung erhalten haben, aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Verschiedene Sonderregelungen sorgen dafür, dass längst nicht alle Arbeitslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, in der offiziellen Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit als Langzeitarbeitslose geführt werden. Das führt zu einer statistischen Unterzeichnung des Problems. Ursächlich dafür sind vor allem die sogenannten schädlichen Unterbrechungen, nach denen die Dauer der Arbeitslosigkeit immer wieder neu gemessen wird. Aber auch §53a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) führt dazu, dass über 58-jährige Arbeitsuchende nicht mehr als arbeitslos gelten, wenn sie länger als ein Jahr Arbeitslosengeld II beziehen, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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