Mindestbeitrag für Selbstständige


Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige: Auch die freiwillig Versicherten hätten für einen umfassenden Versicherungsschutz angemessene Beiträge zu zahlen
Bedürftige Selbstständige könnten eine verringerte Mindestbemessungsgrenze in Höhe von derzeit 1.452,50 Euro beantragen




Die Deutsche Bundesregierung lehnt eine Abschaffung der sogenannten Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Dies stünde im Widerspruch zum Solidarprinzip der GKV und wäre mit erheblichen Beitragsausfällen zulasten der Solidargemeinschaft verbunden, heißt es in der Antwort (18/9742) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/9566) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Auch die freiwillig Versicherten hätten für einen umfassenden Versicherungsschutz angemessene Beiträge zu zahlen. Für freiwillige Mitglieder in der GKV habe der Gesetzgeber daher Mindestbeiträge vorgeschrieben. Allerdings würden derzeit mögliche Wege geprüft, wie die Beitragsregelungen für gesetzlich versicherte Selbstständige weiterentwickelt werden könnten. Dabei würden mögliche Kosten sehr genau bewertet. Auch eine Absenkung der Mindestbemessungsgrenzen für Selbstständige wäre mit erheblichen Mindereinnahmen für die GKV verbunden.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass Selbstständige aufgrund ihrer freien unternehmerischen Tätigkeit nicht des gleichen Schutzes der Solidargemeinschaft bedürfen wie abhängig Beschäftigte. Deswegen gälten für sie besondere Regelungen in Bezug auf ihre Beitragsbemessung und die Mindestbeiträge. Allerdings gebe es Selbstständige, die keine stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse erreicht hätten. Bedürftige Selbstständige könnten eine verringerte Mindestbemessungsgrenze in Höhe von derzeit 1.452,50 Euro beantragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 21.10.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen