Steuerhinterziehung und Selbstanzeige
Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen: "Strafbefreiende Selbstanzeige" soll erhalten bleiben
Ein "verfassungsrechtlich anerkannter Weg zurück in die Steuerehrlichkeit"
(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält an der Möglichkeit der "steuerbefreienden Selbstanzeige" bei Steuerhinterziehung fest. Dies sei der "verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1352) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1130).
Aus fiskalpolitischer Sicht sei die im Paragrafen 371 der Abgabenordnung geregelte Selbstanzeige ein Instrument zur "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen". Daneben komme in dem Paragrafen 371 auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine "tätige Reue", mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht werde, dem Täter zu Gute kommen solle.
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in 24 OECD-Staaten Regelungen, die bei freiwilliger Nacherklärung Vergünstigungen gewähren. "Ziel der Bundesregierung ist, dieses Instrument zu erhalten, aber dort, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an bereits in die Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird, Schranken zu definieren", heißt es in der Antwort.
Änderungen bedürften aber einer sorgfältigen Prüfung, "da diese Erkenntnisquelle für weitere Ermittlungsansätze nicht zum Versiegen gebracht werden soll". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.