Subsidiaritätsklage wegen Upload-Filtern


Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG verletzt nach Auffassung der AfD die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 EUV
Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt"



Die EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verletzen nach Auffassung der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Sie fordert die Bundesregierung daher in einem Antrag (19/11129) auf, dagegen Subsidiaritätsklage zu erheben.

Die Abgeordneten halten eine Richtlinie nicht für das richtige Instrument. Sie verletze das Prinzip der begrenzten Ermächtigung, also die Subsidiarität im weiteren Sinne, heißt es in der Begründung.

Ziel der Richtlinie sei der Schutz der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Aber sie schreibe auch Mittel des Schutzes vor, "jedenfalls mittelbar, nämlich die Uploadfilter".

Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt". Diese Haftung ist nach Ansicht der AfD ein Mittel des Urheberrechtsschutzes und könne damit nicht Gegenstand einer Richtlinie sein. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 04.09.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen