Kunsthandel und Mehrwertsteuersätze


EU-Kommission sieht deutsche Regelung als zu weit gefasst an: Höhere Mehrwertsteuer für Kunsthändler
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz könnte nur noch für Künstler gelten, die ihre Werke selbst verkaufen

(07.05.12) - Der deutsche Kunsthandel wird sich auf höhere Mehrwertsteuersätze einstellen müssen. Für die Branche gilt bisher der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ein Vertreter der Bundesregierung bestätigte im Finanzausschuss, dass die EU-Kommission die deutsche Regelung als zu weit gefasst ansehe und Einschränkungen gefordert habe. Dies hätte zur Folge, dass im Kunsthandel 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden müssten.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz könnte nur noch für Künstler gelten, die ihre Werke selbst verkaufen. Eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes werde sich nicht vermeiden lassen, erklärte der Regierungsvertreter. Über Ausgleichsmaßnahmen für den Kunsthandel werde beraten. Wie diese Ausgleichsmaßnahmen konkret aussehen sollten, sei aber eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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