Aufbereitung von Medizinprodukten
Aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder zu verwenden
Unverzichtbar dafür sei eine funktionierende Überwachung durch die Landesbehörden
(07.07.11) - Die Bundesregierung hält den regulatorischen Rahmen zur Aufbereitung von Medizinprodukten für ausreichend. Dies gelte auch für so genannte Einmalprodukte, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6174) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/5968). In der Antwort heißt es, die bestehenden Vorschriften stellten auch nach Aussagen von Experten sicher, "dass aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder verwendet werden können".
Voraussetzung dafür sei allerdings, dass alle Vorgaben strikt eingehalten werden. Unverzichtbar dafür sei eine funktionierende Überwachung durch die Landesbehörden.
"Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass diese Überwachung grundsätzlich nicht funktioniert. Sie ist zwar optimierbar, setzt aber nicht zwingend Rechtsänderungen voraus", heißt es in der Vorlage weiter. Um die Länder gleichwohl in diesem Bereich zu unterstützen, aber auch ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten, erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium den Angaben zufolge zur Zeit eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.